Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsvermittler
Die Rechte der Verbraucher wurden mit der Einführung der Vermittlerrichtlinie wesentlich verbessert. Da Versicherungsvermittler gegenüber Kunden mehr Pflichten als vorher haben, können Streitigkeiten von Kunden gegen Versicherungsvermittler desöfteren möglich sein. Bevor der Weg zu Gericht geht kann der Verbraucher über den Ombudsmann versuchen den Streit zu schlichten.
Wolfgang Römer ist der Ombudsmann für Versicherungen und seit der Einführung der Vermittlerrichtlinie auch zuständig für Streitigkeiten zwischen Versicherungskunden und Versicherungsvermittler.
Nach den EU Vermittlerrichtlinien haben Vermittler seit dem 22. Mai 2007 gewisse Pflichten, wie zum Beispiel die Informationspflicht und das Beratungsprotokoll.
Bislang gebe es noch keine Beschwerden, wie der Ombudsmann Wolfgang Römer gegenüber dem Versicherungsjournal sagte, dadurch lässt sich der Arbeitsaufwand seinerseits auch momentan nicht schätzen.
Eine Verfahrensordnung soll bald möglichst erlassen werden.
Der Ombudsmann kann allerdings keine Sanktionen aussprechen sondern es ist nur möglich, dass sich Versicherungsvermittler freiwillig dem beugen, was Herr Wolfgang Römer zu der Sachlage ausspricht.
Durch dass neue VVG, was zu Beginn des Jahres 2008 gilt, werden auch die Aufgaben der Schlichtungsstelle geregelt.
Die Schlichtungsstelle ist grundsätzlich eine für den Verbraucher kostenlos arbeitende Schlichtungsstelle, die bei Entscheidungen gegen Versicherungsunternehmen bis zu 5.000 Euro auch verbindlich eine Entscheidung aussprechen kann.
Quelle: Versicherungsjournal
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