Steuerreform 2008 für Unternehmen

Um den Standort Deutschland für Kapitalgesellschaften attraktiver zu machen kommt eine Steuerreform für Unternehmen 2008. Eckpunkt dieser Steuerreform für Unternehmen lesen sie hier.

Zentrale Punkte der Steuerreform 2008 für Unternehmen wurden von der Bundesregierung beschlossen. Damit das Kapital im Land bleibt werden die Steuern für Unternehmen von 38,6 % auf 29,2 % gesenkt.

Die große Koalition will damit den Standort Deutschland im internationalen Vergleich stärken.

Gewinne die in Deutschland gemacht werden sollen dann auch wieder stärker hier versteuert werden. Gleichzeitig sollen die Verluste , die im Ausland gemacht werden, nicht mehr so stark zu Lasten des Steuerzahlers in Deutschland gehen.

Die Unternehmen ( Kapitalgesellschaften AG und GmbH) zahlen im Moment im Durchschnitt für Körperschaft und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag 38,65 %.
Nach der großen Koalition soll diese auf 29,16 gesenkt werden.

Wie bei merkur-online.de zu lesen ist sind 85-90 Prozent aller deutschen Firmen Personengesellschaften. Bei drei von vier Inhabern von Personengesellschaften ist heute schon die Steuerlast unter 15 %. Wie die Betriebe von der Reform profitieren werden ist noch offen. Eventuell durch eine Investitionsrücklage oder durch eine generelle Begünstigung des im Unternehmen einbehaltenen Gewinns.

Die große Koalition will im Gegenzug zur Steuersenkung die Basis für die Besteuerung der Unternehmen verbreitern. Wie dies aussehen soll ist allerdings noch offen. Es wird darüber diskutiert auch ertragsunabhängige Elemente einzubeziehen. Dies würde bedeuten dass auch dann Steuern bezahlt werden müssten, wenn ein Unternehmen keine Gewinne macht.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll auch neu geregelt werden.

Um die Kapitalflucht ins Ausland zu stoppen und um mehr Einnahmen zu erzielen will die große Koalition eine Abgeltungssteuer einführen. Diskutiert wird dass im Jahr 2008 mit 30 % begonnen wird und im Jahr 2009 auf 25 % gesenkt wird. Noch offen ist welche Einkünfte (Dividenden, Zinsen und Kursgewinne) dieser Steuer unterliegen sollen.

Die Entlastungen bei der Erbschaftssteuer bleiben. Firmennachfolger sollen bereits ab dem Jahr 2007 durch eine Stundung dieser Steuer entlastet werden. 10 Prozent der Steuerschuld werden mit jedem Jahr der Betriebsfortführung erlassen, sodass diese nach 10 Jahren ganz gestrichen wäre. Genaue Details sind da noch offen.

Quelle: merkur-online.de


Eine Antwort zu "Steuerreform 2008 für Unternehmen"

  1. Peter Christian Nowak 67063 Ludwigshafen am Rhein OK-Fernsehen, Redaktion Petra Karl schrieb:

    Der Steuerexperte Prof.Dr.Lorenz Jarass hat schon lange die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gefordert. Erst dann sollte der derzeit geltende Steuersatz für Kapitalgesellschaften, wie Spitzenverdiener, gesenkt werden. Er schlägt unter anderem vor:

    “Freistellung des Existenzminimums bei Sozialabgaben und der Lohnsteuer sowie volle steuerliche Absetzbarkeit aller Sozialabgaben
    Begrenzung der tatsächlich zu zahlenden Steuern und Abgaben für jeden Bürger und für jedes Unternehmen auf unter 50%
    Einführung einer Mindestbesteuerung großer Einkommen nach USA-Vorbild, bei der nur die echten Kosten berücksichtigt werden, nicht aber die zahllosen Steuervergünstigungen, die heute die Besteuerung oft gegen Null gehen lassen.
    Wieder-Inkraftsetzung einer verfassungskonformen Vermögenssteuer: einheitliche marktnahe Bewertung und Anrechnung auf die bezahlte Einkommensteuer.
    Besteuerung aller in Deutschland erwirtschafteten Einkommen durch das deutsche Finanzamt, auch wenn der Empfänger Steuerausländer ist.
    Einbindung dieser Vorschläge in ein zukünftiges europäisches Steuersystem.” (Prof.Dr. Lorenz Jarass)