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Steuererklärung für Rentner rückwirkend bis 2005

Bedingt durch das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahre 2005 und die momentane Umstellung auf das digitale Steuerwesen, erhalten Rentner Post vom Finanzamt und müssen ihre Einkünfte offen legen. Der Durchschnitts-Rentner ist von der Steuerpflicht nicht betroffen, Zusatzeinkünfte müssen jedoch angegeben werden.

Momentan schreiben die Finanzämter die Rentner an und fordern diese auf, unter Umständen sogar rückwirkend bis in das Jahr 2005, eine Steuererklärung auszufüllen. Dies sorgt natürlich für große Verunsicherung und der Angst, dass Nachzahlungen für die Rentner anstehen. Jedoch sieht es bei durchschnittlichen Renteneinkünften so aus, dass keine Forderungen im Nachhinein zu erwarten sind.

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Hat ein Rentner jedoch über Jahre hinweg Zusatzeinkünfte, zum Beispiel aus Vermietungen oder Verpachtungen, gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben, so besteht die Möglichkeit, je nach Höhe der Einkünfte, dass rückwirkend eine Steuernachzahlung zu erwarten ist.

Der Hintergrund für die Briefe von den Finanzämtern an die Rentner ist, dass nun infolge der Umstellung auf ein digitales Steuerwesen Rentner eine Rentenbezugsmitteilung erhalten. Vorher war es den Finanzämtern nicht bekannt welche Einnahmen die Rentner von verschiedenen Stellen hatten, nun müssen die Rentenkassen alle Daten an die Finanzämter weitergeben.

Somit erfolgt nun eine Gleichstellung der Renten und des Einkommens aus Arbeit. Hinzu kommt, dass das Alterseinkünftegesetz aus dem Jahre 2005 bewirkt, dass eine größere Anzahl von Rentner überhaupt Steuern bezahlen muss. Allgemein formuliert ist es so, dass Einzahlungen in die Rentenkasse bis zu einer gewissen Höhe nicht besteuert werden, während die Auszahlung aber künftig steuerpflichtig sind.

In der Regel ist es so, dass Rentner, die monatlich nicht mehr als 1500 Euro Bruttorente erhalten, keine Post von Finanzamt zu erwarten haben. Erhält man aber nicht nur die Altersrente, so muss die Steuerbefreiung nachgewiesen werden.

Als Berechnungsgrundlage gilt der Grundfreibetrag, der im Jahre 2008 7664 Euro betrug und in 2009 7834 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Satz. Wird dieser überschritten, tritt die Steuerpflicht für Rentner ein.

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