Steuer ab 2010 – private Krankenversicherung absetzen

Für die Steuer im Jahr 2010 gibt es Änderungen, die private Krankenversicherung kann man absetzen aber nicht den vollen Beitrag.

Ab dem Jahr 2010 gibt es bei der Steuer die Möglichkeit neben den Beiträgen zur Altersvorsorge auch die Beträge für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung abzusetzen. Allerdings dürfen in der Regel nicht die gesamten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt werden.

Tarif des Privatversicherten ist wichtig

Die Höhe dessen was man absetzen kann hängt davon ab welchen Tarif der Privatversicherte gewählt hat. Im Basistarif muss von den Beiträgen 4 Prozent abgezogen werden weil der Basistarif einen Anspruch auf Krankentagegeld enthält, der in etwa vergleichbar ist mit dem Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bessere Leistungen als in der GKV sind nicht absetzbar

Die meisten Privatversicherten haben überwiegend einen Tarif gewählt der bessere Leistungen enthält als die bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für diese besseren oder weitergehenden Leistungen können nicht abgesetzt werden. Da der Privatversicherte dies aber nicht selber ausrechnen kann übernimmt diese Aufgabe das Versicherungsunternehmen. Teilweise haben die privaten Krankenversicherungen dazu auch schon ihre Kunden benachrichtigt.