Sparkasse bezahlt Entschädigung – Lehman Opfer

Die Sparkasse muss einem Kleinanleger eine Entschädigung bezahlen, der ein Opfer der Lehman Pleite gewesen ist, allerdings geht die Sparkasse in die Berufung.

Eine Entschädigung von 7.000 Euro plus Zinsen bekommt ein Kleinanleger nach der Pleite der US Bank Lehman Brothers von der Sparkasse zurück bezahlt. Der Anleger hatte sich auf die Beratung eines Mitarbeiters der Sparkasse verlassen und hat in Anleihen von Lehman investiert, die nach der Pleite plötzlich wertlos waren. Auch sei der Kunde über die ihm angebotenen Ersatzzertifikate zu wenig informiert worden.

Die betreffende Sparkasse hatte den Kleinanleger nur telefonisch beraten und dabei wohl nicht ausreichend über die Risiken dieser Anlage aufgeklärt, wie das Landgericht in Frankfurt mitteilte. Der Anleger habe nicht gewusst dass die Bank am Ende der Vertragslaufzeit nicht zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet ist.
Der Anwalt des Kleinanlegers sieht bei der Entscheidung für seinen Mandanten nicht nur einen Einzelfall, sondern als ersten typischen Beratungsfall bei der Sparkasse, der vor Gericht verhandelt wurde.

Die Interessengemeinschaft der Lehman Geschädigten hat diesen Anleger speziell für diesen ersten Beratungsfall ausgesucht, weil der Anleger jung und auch gebildet war, zudem hat er schon Erfahrungen mit Aktien gehabt und sei somit so wenig schutzwürdig wie möglich, laut dem Anwalt aber trotzdem hat das Gericht für den Kleinanleger entschieden.

So wird das Urteil des Gerichts fast als bahnbrechend eingeordnet und soll auch anderen Anlegern Hoffnung geben.

Allerdings wird die Sparkasse gegen das Urteil in Berufung gehen. Aus der Sicht der Sparkasse war der Kleinanleger über die Ersatzzertifikate aufgeklärt worden und die Bank sieht die Begründung des Gerichtes, dass es keine ausreichende Beratung gegeben hat, als nicht stichhaltig an.