Sicherheit bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherung

Die Fondsgebundene Rentenversicherung hält nicht immer was sie verspricht

Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird oft auf die garantierte Rente geschaut. Inzwischen lassen allerdings einige Anbieter im Kleingedruckten die Möglichkeit offen, den Rentenfaktor zu senken. Der Rentenfaktor gibt an wie viel Rente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase für jeweils 10.000 Euro erhält.

Was ist der Rentenfaktor? Katrin Bornberg von dem auf Versicherungen spezialisierten Analysehaus beobachtete, dass immer mehr Versicherungsgesellschaften den Rentenfaktor nicht mehr garantieren bei Abschluss des Vertrags. Sinkt der Rentenfaktor von 40 zum Beispiel auf 32 wird bei einem Fondsvermögen von 300.000 Euro aus 1200 Euro Rente plötzlich nur noch 960 Euro Rente. Deshalb sollte bei der Auswahl der fondsgebundenen Rentenversicherung auf die genaue Regelung zum Rentenfaktor geachtet werden, was sicherlich für den Laien nicht einfach ist.

Nicht alle garantieren den Rentenfaktor
Franke & Bornberg hat die Verbindlichkeit der Rentenfaktoren bei 35 Versicheren untersucht, die wohl durch besonders gute Vertragsbedingungen aufgefallen sind. Von diesen 35 Gesellschaften garantieren 20 Gesellschaften ohne Wenn und aber den Rentenfaktor, so Katrin Bornberg. 4 weitere Versicherer sehen im Kleingedruckten eine Möglichkeit vor den Rentenfaktor anzupassen unter bestimmten Bedingungen, dazu gehört auch die Allianz.

Lebenserwartung
Markus Schwarzer von der Allianz erklärte dass der Rentenfaktor niedriger angesetzt werden kann, wenn sich die Lebenserwartung stärker erhöht als bei Abschluss des Vertrages angenommen wurden oder die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig sinkt. Einer solchen Anpassung muss ein Treuhänder zustimmen, wird jedoch durch die Vereinigung der Versicherungsmathematiker festgestellt dass sich die Lebenserwartung der Bevölkerung unerwartet stark erhöht, kann auch der Treuhänder eine Senkung des Rentenfaktors nicht mehr verhindern.