Sichere Geldanlage – Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Anleger
Will ein Kunde eine sichere Geldanlage muss dieser darauf hingewiesen werden dass nur die gesetzliche Mindestabsicherung von 20.000 Euro besteht, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe der damit die Rechte der Anleger stärkt.
Wenn die Geldanlage nur bis zu dem gesetzlichen Mindestbetrag abgesichert ist muss die Bank Anleger ausdrücklich darauf hinweisen dass nur der Mindestbetrag von 20.000 Euro bei Ihrer Bank abgesichert ist.
Bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof ging es um 2 Musterklagen gegen die insolvente Dresdner BFI Bank. Zwei Frauen wollten damals bei der BFI Bank 80.000 und 160.000 Euro sicher anlegen, deshalb wurde das Geld bei der Bank in Sparbriefe und Festgeld angelegt.
Allerdings wurden die beiden Frauen laut eigener Aussage nicht darauf hingewiesen dass von ihrem Geld nur 20.000 im Fall einer Pleite abgesichert sind. Die BFI Bank war damals nicht dem Einlagensicherungsfonds der Banken angeschlossen sondern garantierte dem Kunden lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag von 20.000 Euro.
Laut dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hätte die Bank den Kunden gegenüber, die ihr Geld ganz sicher anlegen wollten, erklären müssen dass ganz sicher eben nur die 20.000 Euro seien. Die Bank musste dann im Jahr 2003 Insolvenz anmelden und die beiden Anleger verloren einen großen Teilihres Vermögens.
Obwohl die BFI Bank in ihren Geschäftsbedingungen korrekt auf die gesetzliche Mindestabsicherung hingewiesen hat, reicht dies laut dem BGH in Karlsruhe nicht aus. Ursprünglich hatte das OLG in Dresden die Klage der beiden Frauen abgewiesen, nun wurde das Urteil aufgehoben und zurück an das Oberlandesgericht Dresden verwiesen, die nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshof über die Schadensersatzforderungen der beiden Anlegerinnen, neu entscheiden müssen.
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