Selbstständige – gesetzliche Rentenversicherung – Vorsorge

Selbstständige müssen sich in der Regel selbst um ihre Altersvorsorge kümmern, dabei spielt die gesetzliche Rentenversicherung als Vorsorge meist keine Rolle mehr.

Selbstständige können in der Regel aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen und selbst privat was für die Rente tun. Ausnahmen gibt es für einige selbstständige Tätigkeiten wie beispielsweise Handwerker, deren Versicherungspflicht endet nach 18 Jahren oder 216 Kalendermonaten. Danach kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und beispielsweise die Beiträge in eine private Altersvorsorge investieren. Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss der Selbstständige beim Rentenversicherungsträger beantragt. Zu den Pflichtbeitragszeiten zählt man alle Zeiten bei denen Pflichtbeiträge bezahlt worden sind, somit auch die Zeiten wo der Handwerker nicht selbstständig war und als Arbeitnehmer beschäftigt war.

Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung klären lassen Als Selbstständiger macht es Sinn die Ansprüche, die man eventuell aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, klären zu lassen. Ob man weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen sollte gründlich überlegt und auch mit einem Fachmann durchgesprochen werden. Meist kann man mit dem gleichen betrag den man in die gesetzliche Rente einbezahlen müsste, privat viel mehr erwirtschaften aber in der privaten Altersvorsorge gibt es von relativ sicheren Anlagen bis zu hochspekulativen Formen alles und die Wünsche des Selbstständigen sollte auch deutlich gegenüber dem Berater angesprochen werden.

Staaliche Förderung für Selbstständige Ein Selbstständiger hat auch die Möglichkeit einer staatlichen Förderung mit der Rürup Rente. Allerdings macht die Rürup Rente nur Sinn wenn man auch Steuern bezahlt, da man die Beiträge in die Rürup Rente steuerlich geltend machen kann und in der Regel von der nachgelagerten Besteuerung profitieren kann.