Selbstständig oder Scheinselbständigkeit
Geht man in die Selbstständigkeit ist eine Prüfung ob Scheinselbstständigkeit vorliegt für einige Selbstständige sinnvoll
Selbstständige haben in der Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung sowie in der Rentenversicherung an sich keine Versicherungspflicht.
Nun ist schon einiger Zeit der Begriff der Scheinselbstständigkeit im Umlauf, denn so genannte Scheinselbstständige sind wiederum versicherungspflichtig.
Gründe für eine Scheinselbstständigkeit können unter anderem sein, wenn der Selbstständige keinen Arbeitnehmer hat der versicherungspflichtig ist. Oder der Selbstständige ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
Auch wenn der Selbstständige typische Merkmale des unternehmerischen Handelns nicht erkennen lässt.
Weiß ein Selbstständiger nicht ob sein Tun unter die Scheinselbstständigkeit fällt kann er bei der BFA ein Anfrageverfahren beantragen und durchführen lassen, dies kann natürlich der Auftraggeber auch machen.
Für den Selbstständigen ist es wichtig zu wissen ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht, denn sich privat Absichern in der Krankenversicherung und auch in der Rentenversicherung ist sicherlich für Selbstständige interessanter aber er muss sich auch mehr informieren.
Eine private Krankenversicherung mit Krankentagegeld ist sicherlich wichtig, denn bei Krankheit haben Selbstständige in der Regel weniger oder kein Einkommen.
Die Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung wollen viele Selbstständige vermeiden, da sie für das gleiche Geld sich mit einer privaten Absicherung einiges mehr versprechen.