Selbstständig – Gesetzliche Rente 5 Jahre einzahlen
Wer sich Selbstständig macht sollte darauf achten dass er mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, damit er mit 65 bzw. 67 Jahren eine Regelaltersrente bekommt.
Wer sich Selbstständig macht denkt meist nicht sofort an die Rente aber unter gewissen Umständen macht es Sinn selbst in die gesetzliche Rente freiwillig Beiträge weiter zu bezahlen. Man muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen um später Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben.
5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung
Die Regelaltersrente für nach 1964 geborene gibt es bis jetzt mit 67 Jahren und selbst wenn nicht zu lange in die Rentenversicherung einbezahlt wurde, sollte man auf die 5 Jahre Beitragszahlung achten, denn jeden Monat ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr vielleicht 2-300 Euro mehr im Monat an Rente zu haben ist nicht zu verachten.
Freie Wahl welche Altersvorsorge
Natürlich hat der Selbstständige dann die freie Wahl wie er seine restliche Altersvorsorge regelt, doch er tut gut daran seine Altersvorsorge frühzeitig in die Hand zu nehmen, damit man dann im Alter in Ruhe die entsprechende Rente genießen kann. Welche Anlage man dafür wählen sollte kann nicht einheitlich beantwortet werden. Während der eine nur sichere Anlagen haben will, mag der andere eine Mischung aus Sicherheit und Risiko. Wer sich mit den verschiedenen Anlageformen nicht gut auskennt, sollte sich beraten lassen welche unterschiedlichen Möglichkeiten es in der Altersversorgung gibt.
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