Selbständige verpflichtet zur Krankenversicherung

Auch Selbständige sind verpflichtet Mitglied in einer Krankenversicherung zu sein. Allerdings haben sie die freie Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten.

Der Weg in die Selbständigkeit muss gut geplant und bedacht sein. Was sich auch ändert, wenn man nicht mehr als Arbeitnehmer tätig ist ist, dass man sich selbst krankenversichern muss. Ob privat oder gesetzlich ist für Selbständige eine individuelle Entscheidung.

Krankenversicherung Pflicht

Vor einigen Jahren war die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung für Selbständige noch keine Pflicht und diese hatten die Möglichkeit bei Bedarf die Kosten für eine Arztbehandlung aus eigener Tasche zu bezahlen. Diese Möglichkeit besteht nicht mehr, denn mittlerweile gibt es auch eine Krankenversicherungspflicht für Selbständige. Dies ist nicht zu umgehen und ist man nicht krankenversichert können Nachzahlungen und Strafzahlungen auf einen zukommen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung möglich
Als Selbständiger hat man die freie Wahl, ob man sich in einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchte. Junge Menschen, die dazu auch noch gesund sind, bekommen von den privaten Krankenversicherern sehr günstige Angebote mit guten Leistungen gemacht, während in der gesetzlichen Krankenkasse ein Mindestbeitrag durch die Selbständigen, unabhängig von Krankenvorgeschichte und Alter gezahlt werden muss.

Hat man eine entsprechende Krankenvorgeschichte, kann es schwierig werden in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Außerdem sind die Beiträge teurer, je höher das Einstiegsalter ist.

Krankenversicherung auch Rechenexempel

Die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung haben mit Sicherheit viele Vorteile, müssen jedoch auch bezahlbar sein. Dies muss jeder anhand seiner Einkünfte selbst entscheiden und prüfen. Sinnvoll kann es sein, gerade bei dem Schritt in die Selbständigkeit, die Beratung eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen.