Selbständige gesetzliche Krankenversicherung Beitrag – Mindestbeitrag
Selbständige müssen für die gesetzliche Krankenversicherung einen Mindestbeitrag bezahlen, dieser Beitrag ist recht hoch.
Selbstständige haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, zumindest so lange sie noch einigermaßen gesund sind. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird dem Selbstständigen ab dem Jahr 2010 ein fiktives Einkommen unterstellt von 1916,25 Euro im Monat, wenn er nicht über diesem Einkommen liegt.
Welchen Beitrag muss der Selbstständige bezahlen
Selbst wenn der Selbstständige nur 1000 Euro verdient muss er 327,68 Euro im Monat für Pflege- und Krankenversicherung bezahlen und ist dafür in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Eine Ausnahme gibt es wenn jemand einen Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bezieht dann wird ein fiktives Einkommen von 1277,50 Euro unterstellt. Dann muss der Selbstständige nur 218,45 Euro im Monat bezahlen.
Wie man richtig vergleicht!
Wer noch relativ gesund ist, sollte mit einem Fachmann über die private Krankenversicherung sprechen, die durchaus eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherungen sind die Leistungen natürlich wichtig, dafür sollte sich der Selbstständige Zeit lassen und alles unklar mit dem Fachberater durchsprechen.
Kennzahlen vergleichen
Neben dem Beitrag ist auch noch die Versicherungsgesellschaft selber wichtig, wie diese wirtschaftlich da steht, ob die Verwaltungskosten sehr hoch sind, ob es oft Beitragserhöhungen gibt usw. Dafür gibt es Kennzahlen, die der Fachberater in der Regel kennt.