Securenta Anleger Forderung anmelden bis 20.09.2007

Viele Anleger haben in gutem Glauben und für ihre Altersvorsorge Geld bei der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta angelegt und stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Geschädigte Anleger sollten bis spätestens 20.09.2007 ihre Forderungen anmelden und auch begründen.

Inzwischen ist das Insolvenzverfahren für die Securenta AG eröffnet und die Geschädigten sollten bis zum 20.09.2007 ihre Forderungen anmelden, zu diesem Zeitpunkt läuft die Frist aus.
Wird dieser Termin verpasst könnten den Geschädigten zusätzliche Kosten entstehen.
Wichtig ist für die Geschädigten der Securenta AG, dass sie ihre Forderungen genau begründen. Dabei ist nicht nur die Höhe der Forderung wichtig sondern vor allem der Grund für die Forderung, da dieser in vielen Fällen über den Rang der Forderung entscheidend ist.
Oft werden bei derartigen Insolvenzen nur Forderungen im ersten Rang bedient aber auch da oft nur teilweise.
Nachrangige Forderungen werden demnach in der Regel nicht bedient.
Da es wohl nicht so einfach ist die Begründung zu formulieren ist es für einige geschädigte Anleger sicherlich sinnvoll eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Wer dies in Anspruch nehmen möchte, sollte sich auf der Seite von bankrecht24 Informationen einholen.