Schulunfälle und die Frage der Haftung

Wo Kinder spielen, geht es auch mal grob zu. Das gilt erstrecht für den Schulhof. Aber welche Versicherung haftet eigentlich bei Schulunfällen?

Grade ist man am Arbeitsplatz angekommen, da läutet schon das Telefon. Es ist die Schule des Sohnes oder der Tochter, die einen bittet, schnell zu kommen: „Es hat einen Unfall gegeben.“ Geschockt macht man sich auf den Weg. Hoffentlich ist nichts Schlimmes passiert. Und zum Glück gehen solche Zwischenfälle ja in der Regel auch glimpflich aus. Beulen, Schürfwunden oder blaue Flecken – so was kommt schon mal vor und heilt von selbst. Anders sieht das natürlich aus, wenn die Verletzung so schwerwiegend ist, dass Folgeschäden, langwierige ärztliche Behandlungen oder gar Behinderungen zu erwarten sind.

Zum Glück gesetzlich abgesichert
In Deutschland gibt es die gegliederte Sozialversicherung. Ein Zweig dieser gesetzlichen Absicherung ist die Unfallversicherung. Sie springt immer dann ein, wenn es zu Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen kommt. Der Schulbesuch wird in diesem Rahmen wie eine Berufstätigkeit betrachtet. Das bedeutet, dass im Falle einer Verletzung während des Unterrichts oder auch den Pausen das Kind versichert ist. Bei Verletzungen, die gar die spätere Erwerbsfähigkeit mindern, kommt sogar die Zahlung einer monatlichen Unfallrente in Betracht. Durch diese Regelung soll zum einen natürlich der Geschädigte zu seinem Recht kommen, zum anderen aber auch der „Bösewicht“ vor langwierigen finanziellen Belastungen geschützt werden.

Die Ausnahme der Regel
Aber natürlich: Keine Regel ohne Ausnahme. In seltenen Fällen verweigert die gesetzliche Unfallversicherung die Haftung. Dann kann der von Glück sagen, der schon im Vorfeld eine zusätzliche private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Eine andere Möglichkeit ist natürlich, vom jugendlichen Schädiger Schadensersatz und Schmerzensgeld zu fordern. Hier muss der zivilrechtliche Weg eingeschlagen werden. In diesem Fall muss dem Verursacher aber nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich gehandelt hat – nicht nur was den Unfall selbst, sondern auch die Folgen angeht.