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Schulgeld von der Steuer absetzbar

Das Schulgeld für Kinder ist bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro jährlich von der Einkommenssteuer bis zu 30% abziehbar.


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Häufig kommt es vor, dass Kinder eine Privatschule oder eine weiterführende Schule besuchen, für die ein Schulgeld, egal in welcher Höhe, bezahlt werden muss. Wenn nun Eltern für ihre Kinder ein solches Schulgeld bezahlen müssen, so ist es möglich dies bei der jährlichen Einkommenssteuer als steuermindernd in Abzug zu bringen. Jedoch gibt es hier eine Höchstgrenze von bis zu 30% des gesamten jährlichen Schulgeldes bzw. eine Gesamthöchstgrenze von 5000 Euro jährlich, die Eltern beim Finanzamt geltend machen können.

Die Art der Schule, also die Schulform ist bei einem Abzug unerheblich, denn möglich ist der Abzug immer dann, wenn die Privatschule, egal ob sich um eine Grundschule, eine allgemeinbildende oder auch berufsbildende Ergänzungsschule handelt, zu einem in Deutschland anerkannten Schulabschluss, Jahrgangsabschluss oder Berufsabschluss führt oder aber darauf vorbereitet.

Für Eltern, deren Kinder an einer Volkshochschule ihr Abitur nachholen ist sicherlich interessant, dass auch die Gebühren die Volkshochschule bis zu den oben genannten Sätzen geltend gemacht werden können.

Gültig ist diese Regelung auch für alle Schulen in der Europäischen Union, innerhalb des deutschen Wirtschaftsraumes und sogar für deutsche Schulen, die im Ausland ansässig sind.

Da dies sicherlich eine weitere Möglichkeit darstellt die Kosten für die Ausbildung der Kinder ein wenig zu reduzieren, sollten Sie sich im Zweifelsfalle beim Bundesfinanzministerium informieren. Hier erhalten Sie genaue Auskunft.

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