Schlichtungsstelle Schiedsamt oder Rechtsschutzversicherung
Immer wieder gibt es Streit zwischen Nachbarn. Das ist nervenaufreibend und belastend. Der Gang zum Schiedsamt oder zur Schlichtungsstelle kann dem Krieg ein Ende bereiten sonst wäre eine Rechtsschutzversicherung vorteilhaft.
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Das Problem Nachbarschaftsstreit kennen in Deutschland viele Menschen. Helfen kann oft nur das Schiedsamt oder die Schlichtungsstelle oder eine Rechtsschutzversicherung. Besonderen Anlass zu Streitigkeiten bietet z. B. das Grillen und Feiern im Freien. Selbst wenn der Garten der eigene ist: Nach 22 Uhr ist Schluss, wenn sich auch nur einer der Anwohner gestört fühlt. Aber auch Komposthaufen und Grenzabstände zwischen Grundstücken können zu Ärger führen. Da steht ein Baum zu nah am Zaun oder ein Komposthaufen stinkt dem Nachbarn nicht nur zum Himmel, sondern auch ins Schlafzimmer.
Teure Klagen Nun sollte man nicht gleich zum Gericht rennen. Denn das kann ganz schön ins Geld gehen. In der Regel besteht nämlich kein so genanntes öffentliches Interesse. Dann wird der zuständige Staatsanwalt nicht tätig. Es bleibt einem nur der Weg in eine – oft teure und langwierige – Privatklage. Besser ist es, alle anderen Möglichkeiten der Versöhnung auszuschöpfen und vielleicht auch einmal über den eigenen Schatten zu springen.
Auf gute Nachbarschaft Um des lieben Friedens willen, sollte man zuallererst einmal das Gespräch mit dem Kontrahenten suchen. Vielleicht nimmt man sich einen unparteiischen Unbeteiligten dazu, um eine Verschärfung des Konflikts zu verhindern. Geht das schief, ist der nächste mögliche Schritt ein Besuch beim Schiedsamt. Hier vermitteln ehrenamtliche so genannte Schiedspersonen. Das ist erstens kostengünstig (ab ca. 28 Euro) und zweitens bleiben dort vereinbarte Vergleiche – wie bei einem Urteil – zum Teil bis zu dreißig Jahre vollstreckbar (vollstreckbarer Titel). Alternativ kann man auch eine anerkannte Schlichtungsstelle aufsuchen. Erst wenn all das keine Einigung bringt oder die Situation eskaliert, kann eine Klage notwendig werden. Als Kläger ist man dann aber in Beweispflicht; man muss dem Nachbarn seine Bosheiten nachweisen können.
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