Schaden durch Feuer Hausratversicherung

Gerade in der Weihnachtszeit ist ein Schaden durch Feuer öfters der Fall und in der Regel werden Feuerschäden auch durch die Hausratversicherung ersetzt, nur bei grober Fahrlässigkeit wird nicht alles bezahlt.

Einen Schaden durch Feuer verursacht wird in der Regel von der Hausratversicherung ersetzt, gerade jetzt in der Weihnachtszeit mit den vielen Kerzen die in deutschen Haushalten brennen, sind Schäden durch Feuer nicht gerade selten.

Offenes Feuer nicht alleine lassen

Nur muss dabei aufgepasst werden, man kann einfach nicht offenes Feuer alleine lassen, selbst wenn es nur kurze Zeit ist kann die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit auslegen und dem Kunden verweigern den ganzen Schaden zu übernehmen.

Grad des Verschuldens

Seit dem neuen VVG darf die Versicherung nicht wie vorher auf Grund von grober Fahrlässigkeit nichts mehr bezahlen. Es muss nun nach dem Grad des Verschuldens bezahlt werden aber da gibt es noch kaum Erfahrungswerte. So oder so ist es besser auf offenes Feuer zu achten und niemals alleine zu lassen.

Fest mit dem Gebäude verbunden

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Einrichtungsgegenstände, im Prinzip kann man sagen alles was aus dem Haus fallen würde, wenn man das Haus auf den Kopf stellt. Sachen die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie beispielsweise die Einbauküche oder der Fußboden gehören dem Eigentümer der Wohnung außer wenn der Mieter die Küche bzw. den Fußboden selber bezahlt hat.

Ist der Fußboden vom Eigentümer in die Wohnung gemacht worden und der Mieter beschädigt diesen Boden muss die Hausratversicherung nicht bezahlen, wenn ist es Sache der Haftpflichtversicherung des Mieters.