Rürup-Rente Vorsorge für den Ruhestand für Selbständige

Wer sich für das Alter absichern will, kommt an einer privaten Altersvorsorge nicht vorbei. Neben der Riester-Rente ist die Rürup-Rente eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.

Die Rürup- oder auch Basisrente genannt ist eine private Rentenversicherung, aus der man eine monatliche, lebenslange Rente erhält. Die Basisrente kann man bei einem privaten Versicherungsunternehmen in Form einer konventionellen Rentenversicherung oder als fondsgebundene Lebensversicherung abschließen.

Flexible Beitragszahlung
Hinsichtlich der Beiträge bietet sich dem Versicherer eine große Flexibilität. Die Beiträge können monatlich, jährlich oder als Einmalzahlung geleistet werden, mitunter sind sogar beitragsfreie Zeiträume möglich. Selbständige und Freiberufler können nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auch keine Förderung der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Eine klassische Rentenversicherung, Erlebensversicherung, oder Kapitallebensversicherung ist nur noch dann steuerbegünstigt, wenn die Versicherung vor dem 01. Januar 2005 begonnen hat und ein Beitrag zum 31.12.2004 entrichtet wurde. Aber auch für Arbeitnehmer kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge darstellen.

Bedingungen für die steuerliche Begünstigung einer Rürup-Rente
Da der Gesetzgeber sicherstellen will, dass die Rürup-Rente auch tatsächlich der Altersvorsorge dienen soll, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So kann die Basisrente erst frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres an den Versicherten geleistet werden. Eine Teil- oder Vollauszahlung des angesparten Kapitals ist nicht möglich, die Auszahlung muss in Form einer Rente monatlich erfolgen. Rürup-Verträge dürfen nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich oder kapitalisierbar sein. In Kombination mit einer Hinterbliebenenrente kann sie jedoch eine Absicherung für Ehegatte oder Kinder sein.

Die Vorteile der Rürup-Rente
Der Staat fördert diese Art der privaten Altersvorsorge mit Steuerbegünstigen. Ein weiterer großer Vorteil ist, dass der Versicherte in der Beitragszahlung sehr flexibel bleiben und sich sogar beitragsfrei stellen lassen kann, wenn es ihm finanziell nicht so gut geht. Im Falle von Arbeitslosengeld II wird bei der Anrechnung von Vermögen diese Altersvorsorge nicht mit einbezogen und muss daher auch nicht aufgelöst oder verwertet werden.

Ab diesem Jahr ist mit dem Jahressteuergesetz 2009 vorgesehen, dass nur noch dann Beiträge zu einer Rürup-Rente steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn das Vertragswerk in einem zentralen Verfahren zertifiziert wurde. Der Anbieter des Rürup-Vertrages kann die erforderlichen Daten direkt an das Finanzamt in elektronischer Form weiterleiten.