Rürup Rente oder Basisrente für Selbständige rückwirkend absetzbar für 2006
Nachbesserung der Rürup Rente bzw. Basisrente wurde als Entwurf vorgelegt. Geht der Entwurf durch alle parlementarischen Hürden, wird das Vorsorgeprodukt Rürup Rente viel attraktiver
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Steuergesetz 2007, macht für alle selbstständige die Rürup Rente bzw. Basisrente viel attraktiver, da die gezahlten Beiträge ab dem ersten Euro steuerlich geltend gemacht werden können und dies rückwirkend zum 01.01.2006.
Geht der Entwurf durch, wird dass wohl Neugeschäft mit der Rürup Rente ebenso anziehen wie bei der Riester Rente.
Nach derzeit gültiger Rechtslage, hatte der Selbstständige oft schon durch seine Beiträge zur Krankenversicherung und Lebensversicherung eine gewisse Höhe erreicht und konnte dadurch einen großen Teil der Aufwendungen für die Rürup Rente nicht absetzen.
Dazu kam noch dass der Selbstständige nicht ohne weiteres seine Beiträge zur Rürup Rente geltend machen konnte. Das Finanzamt stellte in einer Günstigerprüfung erstmal fest ob der Versicherte nach alter oder neuer Rechtslage besser gestellt ist.
Selbstständigen ist der Zugang zu Betriebsrenten und Riester Renten versperrt, deshalb sind vor allem für diese Gruppe die Rürup Rente als Vorsorgeprodukt erschaffen worden.
Vorgaben gibt es aber auch bei der Rürup Rente. Das angesparte Geld wird nur in einer lebenslangen Rente ausbezahlt und nicht auf einmal. Der frühste Zeitpunkt ist mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Ansprüche sind nicht vererbbar wobei der Versicherte eine Hinterbliebenenrente für die Ehefrau oder Kinder einrichten kann.
Beleihen oder verkaufen kann man die Rürup Rente nicht.
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