Rürup Rente für Selbstständige Alterseinkünftegesetz
Die Beiträge zur Rürup Rente haben sich durch das Alterseinkünftegesetz oft steuerlich nicht ausgewirkt, deshalb wurde jetzt nachgebessert.
Wie hier schon berichtet war die Rürup Rente mit der bisherigen Regelung kaum interessant für Selbstständige aber nun wird der Fehler im Alterseinkünftegesetz korrigiert. Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt hat bei Selbstständigen und Freiberuflern oft bewirkt dass sich die Beiträge für die Rürup Rente nicht ausgewirkt haben.
Jetzt ist es so, dass Selbstständige, die den früheren Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge nicht ausgeschöpft haben, die Beiträge zur Rürup Rente steuerlich ab dem 1. Euro auswirken.
Allerdings ist es immer noch so, dass das angesparte Geld nur in einer lebenslangen Rente ausbezahlt wird und es keine Möglichkeit einer Kapitalabfindung gibt. Erst ab dem 60. Lebensjahr ist bei der Rürup Rente der Bezug einer Rente möglich. Die Ansprüche aus der Rürup Rente sind nicht vererbbar, egal wie lange die Rente schon läuft wobei aber eine Hinterbliebenen Rente für Kinder oder Frau in den Vertrag eingebaut werden kann.
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Endlich mal was gescheites für die Selbstständigen was das Thema Rürup betrifft.
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