Rürup Rente Basisrente Jahressteuergesetz 2007

Rürup Rente oder Basisrente nun für Selbstständige attraktiver

Die Rürup Rente auch Basisrente genannt wird nun endlich attraktiver. Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz für das Jahr 2007 zugestimmt und so sind die Beiträge für die Rürup Rente rückwirkend ab dem 01.01.2006 , wie hier schon berichtet, steuermindernd.

Die Rürup Rente ist eigentlich für Selbstständige konzipiert, die ja keinen Anspruch auf eine Riesterförderung haben. Ob die Selbstständigen noch andere Vorsorgeausgaben haben ist bei der Rürup Rente unrelevant.

Wird die Rürup Rente noch im Jahr 2006 abgeschlossen können 62 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden, bis maximal 12.400 Euro bei Singles und 24.800 Euro bei verheirateten.

Stufenweise werden diese 62 Prozent nun Jahr für Jahr angepasst, bis im Jahr 2025 dann 100 Prozent der Beiträge steuermindernd sind, allerdings bis maximal 20.000 Euro für Singles und dass doppelte also 40.000 Euro bei verheirateten.

Allerdings sollte man beim Abschluss einer Rürup Rente wissen, dass sie extrem unflexibel ist. Frühstens ab 60 Jahre kann man Rente beziehen und es kann kein Geld entnommen werden.

Etwa 246.000 Verträge sind mit der Rürup Rente bisher abgeschlossen worden.

Ab dem jahr 2007 können auch Banken und Investmentgesellschaften Rürup Produkte anbieten.



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