Rürup Rente 64 % der Beiträge 2007 steuermindernd

Selbstständige können in der Regel wenig aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten, deshalb hat unsere Regierung auch die private Altersvorsorge über die Riester und Rürup Rente gefördert.

Da Selbstständige in der Regel keine Riester Förderung in Anspruch nehmen können, wurde für diese Gruppe die Rürup Rente konzipiert
Nach anfänglichen Schwierigkeiten, welche durch das Jahressteuergesetz 2007 geändert wurden, ist die Rürup Rente durchaus attraktiv.
Beiträge zur Rürup Rente sind seither ab dem ersten Euro steuermindernd. Im Jahr 2007 wirken sich 64 Prozent der Beiträge, die in die Rürup Rente einbezahlt werden, steuermindernd aus.
Im Jahr 2008 sind es dann schon 66 Prozent und so erhöht es sich pro Jahr um 2 Prozent, bis im Jahr 2025 die 100 Prozent erreicht sind.
Es gibt dabei Höchstgrenzen, bei einem Verheirateten Selbstständigen sind dies höchstens 40.000 Euro und bei einem Alleinstehenden nur 20.000 Euro.
Bei der Rürup Rente dreht es sich eigentlich um eine nachgelagerte Besteuerung.
Heute wird mehr verdient und dementsprechend ist die Steuerbelastung recht hoch während im Rentenalter keine Steuern oder eben weniger Steuern anfallen.
Die staatliche Förderung zur Rürup Rente ist ausschließlich zur Altersvorsorge geschaffen worden, deshalb ist eine Auszahlung der Rente erst ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich.
Wenn ein Selbstständiger sich dazu entschließt eine Rürup Rente abzuschließen, sollte er auch wissen, dass die Rente weder beliehen, verkauft, übertragen, kapitalisiert noch übertragen werden kann.
Deshalb sollte auch in Betracht gezogen werden, bei der Rürup Rente eine Hinterbliebenenabsicherung einzubauen.
Die Absicherung der Hinterbliebenen ist für Singles sicher momentan weniger interessant, allerdings ist es auch möglich diese Absicherung später noch einzubauen.