Rückwirkende Steuerentlastung für Arbeitnehmer
Mit der Lohnauszahlung von März 2009 können sich Millionen von Arbeitnehmern freuen, denn dann wird bei sehr vielen deutschen Unternehmen die Steuerentlastung aus dem Konjunkturpaket II in Form einer Lohnsteuerrückzahlung ausbezahlt, was sich im Nettoverdienst bemerkbar macht.
Mit dem Konjunkturpaket II wurden Steuerentlastungen beschlossen, die zahlreiche
Arbeitgeber mit dem Gehalt im März rückwirkend auszahlen. So können sich Millionen von Arbeitnehmer über einige Euro mehr im Geldbeutel freuen.
Die Union und die SPD hatten mit dem zweiten Konjunkturpaket beschlossen, dass der Eingangssteuersatz rückwirkend zum 01. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt wird und zudem erhöht sich der Grundfreibetrag. Weiterhin werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls angehoben und da die Beschlüsse Anfang März endgültig in Kraft traten, kann man sich jetzt über ein bisschen Zusatzgeld freuen.
So kann ein Alleinstehender je nach Höhe seines Bruttoeinkommens einmal mit 25 bis 43 Euro mehr rechnen, ein Verheirateter mit Kinde soll zwischen 15 und 65 Euro als Einmalzahlung mehr bekommen.
Mit dem Märzlohn wird also die Entlastung aus drei Monaten rückwirkend in einer Summe nachbezahlt und ab April ist das Netto-Plus dann wieder kleiner, da keine Nachberechnung mehr erfolgt. Allerdings gibt es auch Arbeitgeber, die die Angleichung später vornehmen und dann gibt es die Möglichkeit das Geld über den Jahresausgleich zurück zu erhalten.
Außerdem gibt es ab Juli ein weiteres Plus des Nettoentgelts, denn dann soll der Beitrag zur gesetzlichen
Krankenkasse wieder gesenkt werden.
Geschrieben in Geld.
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