Versicherung

Risikolebensversicherung für Familien – Frau Versicherungsnehmer

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Wer eine Risikolebensversicherung abschließt, möchte oftmals seine Familie abgesichert wissen, ob dies nun wegen den Kindern oder die Absicherung für eine Immobilie, ist in diesem Fall egal. Die Risikolebensversicherung eignet sich hervorragend für die Absicherung einer Familie oder des Ehepartners, dagegen ist eine Kapitallebensversicherung nicht mehr unbedingt zu empfehlen.

Bausparen Geld

Risikolebensversicherung normal und fallend

Bei der Risikolebensversicherung gibt es eine Versicherungssumme, die bis zum Ablauf der Versicherung gleich bleibt und eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die sich gut kombinieren lässt mit einer Baufinanzierung wenn das Geld recht knapp ist, da diese Art der RLV wesentlich günstiger ist.

Ehefrau als Versicherungsnehmer

Es geht darum dass man überlegen sollte nicht wie üblich den Ehemann oder Besserverdienenden als Versicherungsnehmer einzutragen sondern die Ehefrau und dies aus einem bestimmten Grund.

Bei der Wahl des Versicherungsnehmers an Erbschaftssteuer denken

Ist der Ehemann Versicherungsnehmer und die Frau oder Kinder Bezugsberechtigt, fällt die Versicherungssumme beim Todesfall in die Erbmasse und ist damit zusammen mit dem anderen Vermögen des Verstorbenen erbschaftssteuerpflichtig. Ist dagegen die Ehefrau oder die Kinder Versicherungsnehmer und der besserverdienende Ehemann nur die versicherte Person, fällt die Auszahlung der Versicherungssumme nicht in die Erbmasse und ist somit auch erbschaftssteuerfrei. Es gibt zwar inzwischen einigermaßen hohe Freibeträge für die Ehefrau und die Kinder aber besser vorsorgen als später dem Finanzamt das Geld bezahlen zu müssen.

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