Riester Rente im Ausland vor dem Europäischen Gerichtshof
Einige Punkte der Riester Rente werden vor den Europäischen Gerichtshof gebracht
Bisher ist es bei der Riester Rente nicht möglich, im Ausland zu leben und die Rente voll zu beziehen.
Die Zulagen bei der Riester Rente müssen dann zurückbezahlt werden.
Auch für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten aber nicht steuerpflichtig in Deutschland sind, erhalten keine Zulage und dies obwohl sie ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland bezahlen müssen.
Das Riester Kapital kann zum Immobilienkauf verwendet werden allerdings auch wieder nur in Deutschland, was Grenzgänger wiederum benachteiligt.
Diese drei Punkte bringt die EU nun vor den Europäischen Gerichtshof, da die Riester Rente gegen EU Recht verstößt.
Anfang des Jahres wurden die oben stehenden Punkte schon von der EU kritisiert, da dies Menschen die im Ausland leben und eine Riester Rente haben, benachteiligt werden.
Wie ist denn mittlerweile die Sachlage bei Bezug der Riester Rente im EU-Ausland ?
Ich habe verschiedene Aussagen, auch von sog Spezialisten div.Versicherungsgesellschaften:
Keine Rückzahlung der gezahlten Zulagen, anstelle jedoch pauschale 15% (quasi) Quellensteuer
Rückzahlung der Zulagen, eben mittels dieser 15% ,aber p.a. bis alle Zulagen getilgt sind.
Wenn der Thread vom 21.07.06 ist, gibt es vieleicht schon eine ( neue) Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes?
MfG
Gunther Maria Lüke
Freier Makler aus Paderborn
Hallo Herr Lüke, die Informationen die ich habe sind folgende:
Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung bis zur Auszahlung der Versorgungsleistung zu stunden.
Allerdings sind dann bei Erhalt der Leistungen 15 % des monatlichen Versorgungsbetrags zur Tilgung des gestundeten Rückzahlungsbetrages zu zahlen.
Mehr ist mir nicht bekannt!
gruß
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