Riester Rente – Bestimmungen Europäischer Gerichtshof

Einige der Bestimmungen zur Riester Rente diskriminieren Ausländer wie der Generalanwalt ( Europäischer Gerichtshof ) festgestellt hat.

Bei der Riester Rente könnte sich schon bald einiges ändern, denn der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof sieht eine Diskriminierung von Ausländern bei den Bestimmungen zu der Riester Rente. Folgt der EuGH dieser Einschätzung muss die Bundesregierung die Bestimmungen zur Riester Rente überarbeiten. Dabei geht es um die Bestimmung, dass die Förderung zur Riester Rente nur an Personen bezahlt werden darf die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. In den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof mit seinen Urteilen dem Gutachten des Generalanwalts.

Soziale Vergünstigung Der Generalanwalt hat im wesentlichen die Auffassung der Kommission geteilt, die gegen die deutschen Vorschriften zur Riester Rente geklagt hat. Bei der Riester Rente handelt es sich nicht um eine steuerliche sondern um eine soziale Vergünstigung. Deshalb darf einem Arbeitnehmer der an den Landesgrenzen im Ausland wohnt und in Deutschland arbeitet, nicht die Förderung über die Riester Rente verweigert werden nur weil er in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Zudem ist es auch unzulässig dass das geförderte Kapital nur zu einem Kauf einer Wohnung in Deutschland verwendet werden darf. Auch die Regelung dass Personen die beispielsweise auswandern wollen die Zulagen wieder zurück bezahlen müssen ist nicht legal.