Versicherung

Rentner bezahlen Steuern – Alterseinkünftegesetz

Im Jahr 2005 wurde durch das Alterseinkünftegesetz beschlossen dass Rentner mehr Steuern auf die gesetzliche Rente bezahlen müssen als zuvor.


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Das Alterseinkünftegesetz hat seit dem Jahr 2005 dafür gesorgt dass gesetzliche Renten anders besteuert werden als zuvor.
Vor dem Jahr 2005 waren nur 27 Prozent der Rente steuerpflichtig wenn man mit 65 Jahren in Rente gegangen ist, dieser Anteil hat sich auf 50 Prozent erhöht für alle die bis zu diesem Zeitpunkt schon in Rente waren.

Für jedes neue Rentenjahr erhöht sich seither der Anteil der steuerpflichtig schrittweise bis im Jahr 2040 jeder der in Rente geht gesetzliche Renten und Leistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk voll versteuern muss.

Im Jahr 2005 ist somit der steuerpflichtige Anteil für gesetzliche Renten auf einen Schlag auf 50 Prozent gestiegen. Gegen diesen Anstieg hatte ein Anwalt geklagt, der früher selbstständig war und eine gesetzliche Rente sowie Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk bekommen hat.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden dass die Einschnitte der Rentner durch dieses Alterseinkünftegesetz nicht zu beanstanden sind. Mit dem Urteil Az. X R 15/07 wurde vom Bundesfinanzhof entschieden dass die höhere Besteuerung für die Rente seit dem Jahr 2005 verfassungsgemäß ist.

Das Verfahren könnte allerdings noch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter gehen.

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