Renteneintrittsalter und Rente sowie die Besteuerung seit Januar 2005
Die Rente und ihre Besteuerung sowie die Freibeträge für die Rente
Seit Januar 2005 muss ein großer Teil der Rente besteuert werden.
Die Besteuerung der Renten hat für viele ältere Menschen noch keine Auswirkung, da die Freibeträge so hoch sind.Rentner deren steuerpflichtiges Einkommen über 7.674 Euro für Alleinstehende liegt müssen unter Umständen mit Steuernachzahlungen rechnen.
Bei Ehepaaren liegt der Grundfreibetrag bei 15.348 Euro.
Viele Rentner haben Angst nun Steuern zahlen zu müssen. Bisher war ein Großteil der gesetzlichen Rente frei, da je nach Renteneintrittsalter zwischen 27 und 32 Prozent der Altersrente nur versteuert werden müssen.
Im Jahr 2005 wurden 50 % der Altersrente steuerpflichtig anstatt wie vorher zwischen 27 und 32 Prozent.
Ab dem Jahr 2006 wird der zu versteuernde Betrag der Renten jährlich um 2 % angehoben, ab dem Jahr 2021 um 1 %.
Wer also im Jahr 2006 in Rente geht muss zukünftig immer 52 % seiner Altersrente versteuern.Experten schätzen dass bisher etwa 90 % der Rentner keine Steuern bezahlen.
Hallo noch eine kurze Frage: wenn man sowohl Witwenpension als auch eigene Rente (BfA) bezieht, welcher Versorgungsfreibetrag kommt da zum Tragen? Danke für Info
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