Renteneintrittsalter 67 Jahre Information der Rentenversicherung
Dass die Erhöhung des Renteneintrittsalter auf 67 Jahre auch eine Rentenkürzung ist werden viele Versicherte im Jahr 2007 erfahren, wenn die Information zur Höhe der zu erwartenden Rente verschickt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass 7,2 Prozent von der zu erwartenden Rente abgezogen werden müssen, will man mit 65 Jahren wie bisher in Rente gehen.
Auf die stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre reagieren nun auch die Rentenversicherungsträger mit ihrer Information was der einzelne mit 67 Jahren zu erwarten hat.
Die teilweise höheren Werte sind nichts anderes als ein wenig mehr Rente, weil man auch 2 Jahre mehr einbezahlt.
Will man trotzdem mit 65 Jahren in Rente gehen muss man 7,2 Prozent abziehen, also könnte man die Anhebung des Renteneintrittsalters auch als eine Rentenkürzung verstehen, wie hier schon geschrieben.
Bis zum Ende des Jahres 2007 sollen alle die Information über die Höhe der Rente erhalten, die mindestens 27 Jahre alt sind und 5 Jahre mindestens versichert sind.
Man sollte sich aber in Ruhe die Renteninformation anschauen, damit es auch in Schriftform bestätigt ist, dass fast jeder für seine Rente privat vorsorgen muss um nicht im Alter auf vieles verzichten zu müssen oder gar in die Altersarmut zu rutschen.