Rente für Behinderte und Arbeitnehmer ab welchem Alter?

Die Bundesregierung hat das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre erhöht, aber nicht sofort für alle sondern mit Übergangszeiten. Änderungen gibt es auch für Behinderte bezüglich Alter und Rente.

Die Bundesregierung hat vor einiger Zeit die Rente mit 67 Jahren beschlossen, seit dieser Zeit kommen immer wieder Anfragen zur Rente von Arbeitnehmern und auch viele Behinderte haben Fragen bezüglich dem Renteneintrittsalter.

Für Arbeitnehmer die ab dem Jahr 1946 oder früher geboren sind ändert sich überhaupt nichts, sie können weiterhin ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, sofern sie mindestens 35 Versicherungsjahre hinter sich haben.

Pro Monat 0,3 Prozent weniger

Allerdings wird pro Monat 0,3 Prozent von der Rente abgezogen, dies bedeutet wenn man mit 63 anstatt mit 65 Jahre in Rente geht, wird die Rente um 7,2 Prozent gekürzt. Alle die ab 1947 geboren sind muss nur einen Monat länger arbeiten und jeder folgende Jahrgang bis 1957 muss jeweils pro Jahr 1 Monat länger arbeiten. Wer ab dem Jahr 1958 geboren ist muss dann schon bis zum 66. Lebensjahr arbeiten und die folgenden Jahrgänge bis 1963 jeweils pro Jahr immer 2 Monate mehr.

Nur noch Rente mit 67 Jahren

Ab Jahrgang 1964 heißt es dann nur noch Rente mit 67 Jahren. Aber da gibt es natürlich noch eine Ausnahme, denn wer mit 65 Jahren (bisheriges Renteneintrittsalter) auf 45 Beitragsjahre zurückblicken kann, kann und darf ohne Abzüge immer noch mit 65 Jahre in Rente gehen.

Rente für Behinderte

Bei Behinderten steigt die Altersgrenze ab dem Jahr 2012 von bisher 63 Jahre auf 65 Jahre. Bislang konnten Behinderte ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen, dies wird dann auch ab dem Jahr 2029 frühestens mit 62 Jahren möglich sein, allerdings gibt es auch da eine Kürzung der Rente um 10,8 Prozent (3,6 Prozent pro Jahr). Auch für Behinderte gibt es aber eine Ausnahme, denn Behinderte welche vor dem 17.11.1950 geboren sind und deren Schwerbehinderung am 16.11.2000 anerkannt war, kann auch weiterhin ohne Abzüge mit 60 in Rente gehen.


Eine Antwort zu "Rente für Behinderte und Arbeitnehmer ab welchem Alter?"

  1. Lars Feser schrieb:

    Hallo,
    Man kann doch die Sache mit der Behindertenrente nicht so verallgemeinern, und festlegen das alle Behinderten ab dem Jahr 2012 bis 65 arbeiten müssen. Es gibt leichte und schwere Behinderungen, das müsste man zu allererst mal berücksichtigen. Was ist mit denen die es aufgrund ihrer Behinderung gar nicht bis 65 packen und 10 Jahre vorher nicht mehr arbeiten können, die haben wohl Pech gehabt oder ?? Das sind für mich zwar noch ungelegte Eier denn ich bin erst 34, aber das interessiert mich schon. Ich arbeite als Buchbinder in einer mittelgroßen Druckerei und bin zu 100 % Gehbehindert. D.h. ich muß schwer körperlich arbeiten, manchmal 10 – 12 Std. am Tag und sitze nicht wie ein Beamter am Schreibtisch, der keine 40 Std. Woche hat und dafür noch früher in Rente gehen darf ob er nun Behindert ist oder nicht. In den letzten 2-3 Jahren habe ich deutlich gemerkt das mir das ständige stehen und heben zunehmend Probleme macht, und wer weis wie es in 20 Jahren aussieht. Dann bin ich gerade mal 54 und meine Körperliche verfassung wird wohl bis dahin nicht besser denn ich habe diese Behinderung auch dann noch.
    Was hätte ich also für Möglichkeiten ? Wäre nett, wenn ich eine Antwort auf diese email bekäme.
    MfG, Lars Feser

  2. Eschmann Harry schrieb:

    ich finde unser Staat tut uns nur abzocken wo es geht,besser wäre Rente mit 60 Jahren damit die Jüngeren einen arbeitsplatz bekommen.Wer ist heute noch so gesund und kann bis 67 Jahre arbeiten? geht man früher in rente wird man schon wieder abgezockt
    auch wenn man ein Lebenlang Arbeiten war. den es Zählen ja nur die letzten Jahre wo man auch mit behinderung und Schmerzen arbeiten geht, das ist doch so was von ungerecht:

  3. Elke Lind schrieb:

    Unsere Regierung hat da aber nicht bedacht, dass wenn man 45 Jahre gearbeitet hat , sollte jeder der diese Jahre eingezahlt hat und außerdem noch Schwerbehndert ist, mit 60 in Rente gehen können aber bitteschön ohne Abzüge.

    Wieviele erleben denn heute noch das 60 zigste Lebensjahr. mein Bruder z.B. nicht die Rente hat der liebe grausame Staat eingesackt, bein meinem Vater hat er auch ein Großteil eingesackt, und ich soll jetzt bis 63 plus 7Monate arbeiten habe aber bereits im 59 zigsten Lebensjahr meine 45 Arbeitsjahre voll, da Frage ich mich wo leben wir eigentlich, die Damen und Herren erhöhen sich die Diäten wann immer es ihnen passt und der kleine Mann bleibt immer wieder auf der Strecke,
    Der kleine Mann / Frau wird immer wieder von unserem unsozialen Staat gemolken, wie lange soll dies denn gut gehen.

    So ein Gesetz was die da in Berlin verabschiedet haben mit 67 in REnte ist der absolute Hohn.

    Zumal die Jungen auf der Strasse sind und keinen Job bekommen nur weil die da in Berlin meinen wenn wir die Alten mit 67 in Rente schicken, haben wir gespart, weil die dann alle vorher gestorben sind.

  4. Klaus Kreuger schrieb:

    Schönen guten Tag,
    ich bin am 16.05.1956 geboren und seit dem 1.10.1976 im ö.D. beschäftigt, vorher 3 Jahre Ausbildung zum Industriekaufmann, also z.Zt. seit 37 Jahren berufstätig. Ich habe heute meinen Schwerbehindertenausweis über 50 % KB erhalten. Nun stellt sich mir die, Frage ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente gehen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Schönen Abend noch!!!

  5. Rüdiger Glaser schrieb:

    Hallo,

    ich möchte mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen, denn ich habe vor 2 Jahren 50% Behinderungsgrad bekommen! Wie sieht es aus: Kann ich ohne Abzüge mit 63 Jahren in Rente gehen – 38 Jahre Erwerbstötig war ich.

    Rüdiger

  6. Ludwig Schwehr schrieb:

    Hallo guten tag
    Ich werde naechstes Jahr (2011) 60 Jahre alt. arbeite im Ö.D habe 60% Behinderung und schon über 44 Jahre Gearbeitet (einbezahlt)
    ich möchte 2013 in Rente Gehen mit 62. geht das ?

  7. Reinhard Lissek schrieb:

    Hallo,
    ich bin im April 1952 geboren. Habe seit dem Jahr 2007 einen GdB von 70%. Wann kann ich mit wieviel % Abschlag in Rente gehen? Ich bin seit 1978 erwerbstätig.

    Danke, Reinhard Lissek

  8. E. Anders schrieb:

    Hallo,
    ich bin im Januar 1952 geboren. Habe seit dem Jahr 2008 einen GdB von 50%. Wann kann ich mit wieviel % Abschlag in Rente gehen? Arbeite seit 1967 fast ausschließlich in Vollzeit, also über 40 Jahre versicherungspflichtig.

  9. Catherine Mazeau schrieb:

    Hallo,
    ich bin am 27 April 1959 geboren und seit meinem 7. Lebensjahr Schwerbehindert mit 60% (Gehbehindert). Das Laufen wird immer schwieriger und ich arbeite sehr gerne seit meinem 18. Lebensjahr aber es ist mir bewußt, daß ich irgendwann nicht mehr auf meine Beine stehen werde. Ab wann werde ich eine normale Rente (ohne Abzüge) in Anspruch nehmen können und doch noch ein bischen von meinem Leben haben können? mit 60 oder mit 62?
    Danke für eine einfache aber klare Antwort.

  10. uwe schrieb:

    Schwerbehinderte können in der Regel mit 63 Jahren in Rente gehen, Vorraussetzung: sie müssen 35 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. Zudem können sie ab 60 Jahren eine vorgezogene Altersrente beantragen, aber mit Abschlägen von 10,8 Prozent. Für nach 1952 geborene ändert sich ab 2012 einiges, denn dann wird die Regelaltersrente schrittweise angehoben von 63 auf 65 Jahre, zum gleichen Zeitpunkt wird die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rente von 60 auf 62 Jahre angehoben. In ihrem Fall wird es genau auf die 64 Jahre hinauslaufen, denn ab 2012 pro Jahr wird die Regelaltersrente einen Monat angehoben bis im Jahr 2023 die 64 Jahre erreicht sind ab dem jahr 2024 geht es dann pro Jahr 2 Monate nach oben bis im Jahr 2029 auch hier die 65 Jahre erreicht sind. …aber sie sollten sich um 100 Prozent sicher zu sein bei den Rentenversicherungsträgern erkundigen oder aber auch bei den Gewerkschaften, sofern sie Mitglied sind.