Versicherung

Reiserücktrittsversicherung für Urlaub 2008

Der Urlaub für 2008 wird oft schon sehr frühzeitig gebucht, deshalb ist eine Reiserücktrittsversicherung unter Umständen für den einzelnen zu empfehlen.


Die Kataloge sind da und viele planen schon ihren Urlaub für 2008 und dabei ist auch die Reiserücktrittsversicherung ein Thema, denn oft sind es noch 5 oder mehr Monate und es weiß keiner was bis dahin ist.
Aber wie sinnvoll ist denn die Reiserücktrittsversicherung überhaupt, was ist denn überhaupt versichert und was muss ich bezahlen dafür?
Die Reiserücktrittsversicherung kann man, zumindest bei einigen Anbietern, bis spätestens 21 Tage nach Buchung der Reise abschließen.
Bucht man heute seinen Urlaub für 2008 ist es ratsam diese Zeit ausnützen und die Reiserücktrittsversicherung erst im Jahr 2008 abschließen, da ab diesem Zeitpunkt das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt und es auch bei grober Fahrlässigkeit man in der Regel nicht mehr leer ausgeht wie bisher.
Den Preis für eine Reiserücktrittsversicherung sollte auf alle Fälle verglichen werden, denn bei einem Reisepreis von 642,- Euro kann der Schutz für den Reiserücktritt zwischen 21 und 36 Euro kosten pro Person. Recherchiert man mehr sind sicherlich auch höhere und vielleicht auch niedrigere Preise möglich. Ist der Reisepreis höher, verteuert sich in der Regel auch die Versicherung.
Bei den Angeboten zur Reiserücktrittsversicherung wird nicht nur diese angeboten sondern man kann auch den Reiseabbruch versichern. Dies ist dann der Fall wenn beispielsweise versicherte Ereignisse sich ergeben, wenn man schon am Urlaubsort ist und den Urlaub dann abbrechen muss.
In der Regel haben auch fast alle Reiserücktrittsversicherungen einen Selbstbehalt von etwa 25 Euro pro Versicherungsfall. Oft ist da zu lesen kein Selbstbehalt außer bei Unfällen, Erkrankungen und Schwangerschaften, wobei Erkrankungen ja eigentlich der Hauptgrund für die Stornierung einer Reise ist.
Ersetzt wird in der Regel bei folgenden Ereignissen:
schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Impfunverträglichkeit,
Schwangerschaft ( Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar),Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer,
Sturm, Explosion, Blitzschlag, Erdbeben, Hochwasser, Verlust des Arbeitsplatzes( unerwartete betriebsbedingte Kündigung )
unerwarteter Beginn eines Arbeitsverhältnisses usw.
Dies ist natürlich nur ein Auszug, bitte die Versicherungsbedingungen unbedingt anschauen, wichtig ist auch noch, das eine Stornierung, wenn etwas passiert, unverzüglich vorgenommen wird um die Stornokosten zu senken.

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