Rechtsschutzversicherung – Versicherungsschutz ab wann?
Man schließt eine Rechtsschutzversicherung ab und wähnt sich für alle Fälle auf der sicheren Seite, zumindest was die Kosten angeht. Doch ab wann setzt der Versicherungsschutz einer Rechtsschutzversicherung tatsächlich ein?
Man schließt eine Rechtsschutzversicherung ab, um für eventuelle rechtliche Streitigkeiten gerüstet zu sein. Doch ab wann setzt denn der Versicherungsschutz eigentlich ein?
Versicherungsschutz ab Erhalt der Police Grundsätzlich gilt, dass der Versicherungsschutz eintritt, sobald die Versicherungsgesellschaft den Vertrag angenommen und eine Police ausgestellt hat. Liegt diese Police dem Kunden vor, gilt die Versicherung als abgeschlossen, es sei denn, es wurde einzelvertraglich eine andere Vereinbarung, zum Beispiel zu einem bestimmten Versicherungsbeginn, getroffen.
Da die Annahme durch die Versicherungsgesellschaft mitunter ein wenig dauert, empfiehlt es sich frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um damit für rechtliche Auseinandersetzungen und die daraus entstehenden Kosten gewappnet zu sein. Wie groß und umfangreich der Schutz für den einzelnen Versicherungsnehmer sein muss, kann dieser selbst abwägen.
Rückwirkend keine Versicherungsschutz Die Rechtsschutzversicherung tritt für Kosten nur für Leistungsfälle ein, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages aufgetreten sind. Erst wenn man als Kunde die Police in Händen hält und die ersten Beiträge bezahlt sind, hat man ein Anspruch auf die Versicherungsleistung. Werden bereits vorher Schäden von der Versicherung abgedeckt, so ist dies auf Kulanz möglich. Hier gilt es kein Risiko einzugehen und man sollte sich, bevor man einen teuren Rechtsstreit beginnt absichern, ob die Versicherung auch tatsächlich für die hierfür entstehenden Kosten aufkommt.
Leistung nur für Vertragsbestandteile Rechtsschutzversicherungen gibt es als Allround-Schutz, aber auch als Einzelbausteine, die der Versicherungsnehmer nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen kann. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall die Beratung durch einen Fachmann, um nicht im Schadensfalle auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nur die Fälle, die in der Police aufgelistet sind, sind durch die Versicherung auch tatsächlich abgedeckt.
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