Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe bei Streit um das Erbe
Streiten um das Erbe kann teuer werden, selbst eine Rechtsschutzversicherung bezahlt in der Regel nur das erste Beratungsgespräch beim Anwalt. Wie teuer ein Brief eines Anwaltes kommen kann lesen sie hier, ebenso wie sie Beratungshilfe bekommen.
Ein Familienmitglied stirbt und es wird um das Erbe gestritten, leider kommt dies relativ häufig vor.
Die Rechtsschutzversicherung deckt bei einem Streit um das Erbe meist nur das erste Beratungsgespräch beim Anwalt.
Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat bezahlt man natürlich selbst, sollte aber auch dann vorsichtig sein.
Sonst geht es wie einer Frau, die nach dem Tod Ihrer Mutter von ihrem Bruder wissen wollte ob die Mutter was hinterlassen hat und dazu einen Rechtsanwalt bemühte.
Warum auch immer dies über einen Rechtsanwalt ging weiß ich nicht. Nur der Anwalt schickte dem Bruder einen Brief und die Frau musste dafür 750 Euro bezahlen.
Um so etwas zu vermeiden sollte man vorab mit dem Rechtsanwalt ein Honorar vereinbaren.
Damit wird im voraus festgelegt, welche Kosten auf sie zukommen.
Ebenso besteht die Möglichkeit Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist durch das Beratungshilfegesetz geregelt.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die außergerichtliche Einigung scheitert und es vor Gericht geht, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Nach dem Gesetz über die Prozesskostenhilfe werden die Kosten des Prozesses, falls es notwendig ist, ganz oder teilweise vom Staat getragen.
Selbst der Besitz eines Eigenheimes schließt nicht das Recht auf Beratungshilfe aus.
Die Beratungshilfe beantragen können sie beim Amtsgericht.
Dort schildern sie dem, dort für die Beratungshilfe zuständigen Rechtspfleger, ihr Problem und legen ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen.
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