Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer – Aufhebungsvertrag

Die Rechtsschutzversicherung kann für Arbeitnehmer wichtig sein, wenn ein Versicheungsfall vorliegt. Wird mit Kündigung gedroht wenn der Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben wird, liegt ein Versicherungsfall vor.

Es kommt sicherlich nicht selten vor, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mit einer Kündigung droht, wenn er diesen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt.

Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer Nun muss die Rechtsschutzversicherung den Arbeitnehmer bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber schon unterstützen bevor der Arbeitnehmer die Kündigung bekommt. Die Rechtsschutzversicherung muss laut dem Bundesgerichtshof Az. IV ZR 305/07 die außergerichtlichen Kosten von einem Rechtsanwalt übernehmen, der dann den Arbeitnehmer unterstützt.

Fachanwalt einschalten Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mündlich ernsthaft eine Kündigung androht, sollte schnellstens ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Wird dem Arbeitnehmer allerdings nur ein Aufhebungsvertrag angeboten ohne dass mit einer Kündigung gedroht wird, ist dies kein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich sind Prozesse teuer Wer sich mit seinem Arbeitgeber vor Gericht streitet, braucht einen langen Atem und vor allen Dingen viel Geld. Verschiedene Instanzen, die teilweise nur mit Anwalt möglich sind, verschlingen viel Geld.