Rechtsschutz für Mieter – Ärger mit Vermieter

Der Rechtsschutz für Mieter kann diesen vor hohen Kosten schützen, denn Ärger mit dem Vermieter kann es durch Mietrückstände, Kündigung wegen Eigenbedarf, Nebenkostenabrechnung und anderem geben, deshalb hilft die Mietrechtsschutzversicherung.

Nicht selten hat ein Mieter Ärger mit seinem Vermieter und auch nicht selten kann nur noch das Gericht weiterhelfen, wenn es um Geld geht. Es kann eine zu hohe Mieterhöhung sein oder aber man zweifelt an der Nebenkostenabrechnung oder die Wohnung ist feucht und der Vermieter verweigert die Sanierung, eine Kündigung wegen Eigenbedarf, das alles kann den Ärger mit dem Vermieter vor Gericht bringen. Nur wenn dann die Rechtsschutzversicherung nicht einspringt, ist es fast zu gefährlich den Vermieter vor Gericht zu zerren, denn verliert man den Prozess muss man auch den Rechtsanwalt der Gegenseite bezahlen.

Streitwert bestimmt die Höhe
Bei einem Gang vor Gericht wird ein Streitwert festgelegt, nachdem richten sich im Prinzip die Kosten und ist der Streitwert hoch, kommen schnell einige tausend Euro zusammen und da man ja auch noch die Gegenseite bezahlen muss wenn man verliert, können die Kosten einen fast ruinieren, hat man keine Rechtsschutzversicherung. Hat man jedoch eine Mieterrechtsschutzversicherung springt diese ein, wenn es um Streitigkeiten als Mieter dreht. Die Versicherung übernimmt dann Gerichtskosten, Anwaltskosten und wenn nötig auch die Kosten für Gutachter.

Mieterrechtsschutz ist Zusatz Hat man schon eine Rechtsschutzversicherung kann der Mieterrechtsschutz in den Vertrag eingeschlossen werden. Der Rechtsschutz für Mieter hilft bei Streitigkeiten für eine Mietwohnung, eine gemietet Immobilie und auch für Pachtland das man gemietet hat. Der Mieterrechtsschutz ist allerdings mit einer dreimonatigen Wartezeit verbunden, erst ab diesem Zeitpunkt tritt der Rechtsschutz ein in berechtigten Fällen.