Rechtsanwälte bald Versicherungsberater?
Im Bereich der Versicherungsberatung wird bei dem Rechtanwalt eine Marktlücke gesehen, so könnte es bald soweit sein, dass der Rechtsanwalt auch als Versicherungsberater tätig wird gegen Honorar.
Versicherungsvermittler sind sicher nicht erfreut wenn sie auch noch lesen müssen, dass die Versicherungsvermittlung eine Marktlücke für Rechtsanwälte sind.
Einschränkungen durch die EU Vermittlerrichtlinien, der stetig steigende Verkauf im Internet von Versicherungen, die meist günstiger sind als dies Vermittler anbieten können und noch die drohende Offenlegung der Provisionen belastet viele Vermittler schon genügend und nun eben noch die Marktlücke der Versicherungsvermittlung für den Rechtsanwalt.
Ein Bericht in der ftd berichtet über das ansprechen dieser Marktlücke von Monika Risch vom Deutschen Anwaltverein.
Der Rechtsanwalt soll mehr mit dem Makler zusammenarbeiten, indem er den Versicherungsbedarf ermittelt und der Makler dann das vergleichen der Angebote übernimmt.
Der Rechtsanwalt vereinbart dann mit dem Kunden ein Beratungshonorar und der Makler verdient natürlich an den Provisionen.
Sicherlich ist es bei Firmen oft sinnvoll wenn der Makler und der Rechtsanwalt zusammen arbeiten und eigentlich wird dies mit anderen Berufsgruppen auch schon heute praktiziert, denn viele Makler oder Versicherungsvermittler arbeiten auch heute schon oft zum Beispiel mit Steuerberatern zusammen.
Rechtlich dürfte es wegen der EU Vermittlerrichtlinie normalerweise bei den Anwälten keine Probleme geben.
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