Räumpflicht des Mieters – Hausordnung Mietvertrag
Kurzbeschreibung:
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Kurzbeschreibung:
Mieter müssen je nach Regelung durch den Mietervertrag oder die Hausordnung einer Räumpflicht nachkommen und somit im Winter den Schnee schippen und dafür sorgen, dass Gehwege eisfrei bleiben.
Räumpflicht des Mieters
Alle Jahre wieder kommt es in vielen Mietshäusern zu Diskussionen, wer denn jetzt eigentlich den Schnee räumen muss und wer die Verantwortung dafür trägt. Hierfür gibt es Regelungen.
Wer ist zuständig?
Mitunter spielt sich in manchen Mietshäusern jedes Jahr mit Einbruch des Winters das Gleiche Drama ab und Mieter und Vermieter streiten, wer für das Räumen des Schnees verantwortlich ist. Vermieter verweisen dann auf den Mietvertrag und drohen mit der Abmahnung, aber es gibt häufig unterschiedliche Mietverträge in ein und demselben Haus. Schon länger im Haus lebende Mieter haben keine Klausel über die Räumpflicht im Vertrag, neuere Mieter aber schon. Wie wird das dann geregelt und wer muss wie oft diese Pflicht übernehmen?
Klausel über Winterdienst im Mietvertrag
Ein Mieter ist prinzipiell nur dazu verpflichtet einem Winterdienst nachzukommen, wenn dies innerhalb des Mietvertrages durch eine Klausel explizit festgelegt wurde oder es eine geltende Hausordnung gibt, auf die im Mietvertrag hingewiesen wird. Gibt es keine vertragliche Regelung zur Räumpflicht, so ist dies Vermietersache und er muss sich auch um den Winterdienst kümmern. Häufig ist dies bei Wohnungsbau-gesellschaften oder großen Mietanlagen so geregelt, dass es einen beauftragten Räumdient gibt, der jedoch berechnet und dann über die Betriebskosten auf alle Mieter verteilt wird.
Unterschiedliche Regelungen im selben Haus
Wenn nun aber die verschiedenen Mitparteien, aus welchen Gründen auch immer, unterschiedliche Mietverträge mit und ohne eine spezielle Klausel zum Winterdienst haben, so wird die Sache problematisch. Mieter, die keine Klausel im Mietvertrag haben, müssen auch keine Räumdienste übernehmen, jedoch müssen die anderen Mieter diese Dienste auch nicht leisten. Zuständig ist dann der Vermieter, denn dieser hat grundsätzlich keine Möglichkeit die Unterzeichnung der Klausel von den Mietern nachzuverlangen. Steht eine Wohnung leer, so ist auch hierfür der Vermieter zuständig.
Wie wird die Räumpflicht verteilt?
Wird dies innerhalb des Mietvertrages oder der Hausordnung geregelt, so ist diese Regelung bindend. Vermieter sollten jedoch bei der Räumpflicht keine zu langen Zeiträume, wie einen wöchentlichen Wechsel vereinbaren, da es ja sein kann, dass es in einer Woche schneit und in einer anderen nicht. Besser ist eine Regel die greift, wenn es tatsächlich schneit. Mieter des unteren Stockwerkes dürfen nicht alleinig für den Winterdienst verantwortlich gemacht werden.