Provisionsabgabe bald erlaubt?

Das bestenede Verbot der Provisionsabgabe könnte bald gekippt und erlaubt werden.

Schon immer war es einem Versicherungsvermittler verboten seinem Kunden einen Teil der Provision zu geben obwohl es durchaus schon ab und an gemacht wurde, doch offiziell ist es nicht erlaubt aber nun will das Bundeskartellamt dieses Provisionsabgabeverbot kippen, weil es gegen das Europarecht verstößt.

Folgen für die Versicherungsbranche Die Versicherungsbranche ist beunruhigt, denn wird das Provisionsabgabeverbot gekippt, hätte das weitgehende Folgen für die Versicherungsbranche. Das momentan System beruht ja auf das verdienen von Provision für die Vermittlung von Versicherungen. Makler oder Versicherungsvermittler dürfen ihren Kunden keine Vergütungen aus ihrer Provision abgeben, wer dagegen verstößt kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro rechnen.

Kartellamt verweigert seine Zustimmung Nach Informationen der Financial Times wollte der Verband Deutscher Versicherungsmakler die Genehmigung seiner Wettbewerbsleitlinien beim Kartellamt durchbringen aber das Amt verweigerte dies, weil dort auch das Provisionsabgabeverbot für die Mitglieder ausdrücklich verboten wird.

Wettbwerb wird verhindert Diese Verbot gibt es schon ewige Zeiten und damit wollte man vermeiden dass die Vermittler untereinander konkurrieren und der eine mehr als der andere bietet. Dagegen haben Verbraucherschützer schon länger das bestehende System moniert weil es den freien Wettbewerb verhindere und auch die Einführung der Beratung gegen Honorar verhindere. Die EU Kommission hat sich ebenfalls kritisch geäußert und sieht ebenso Wettbewerbsbeschränkungen. Die Haltung des Bundeskartellamtes kommt allerdings doch überraschend, da noch vor rund 3 Jahren die Wettbewerbsleitlinien des GDV genehmigt wurden und in denen ist fast der gleiche Absatz zum Provisionsabgabeverbot enthalten.