Private Krankenversicherung Wechsel – Arbeitnehmer Einkommensgrenze
Arbeitnehmer müssen eine Einkommensgrenze von 49.950 Euro überschreiten um in die private Krankenversicherung wechseln zu können mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Arbeitnehmer können nicht wie Selbstständige die Krankenversicherung wählen sondern müssen beim Gehalt über einer Einkommensgrenze liegen um in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Versicherungspflichtgrenze 49.950,– Euro
Die Einkommensgrenze muss zwar aktuell noch 3 Jahre hintereinander überschritten werden, doch es ist wohl geplant diese 3 Jahre wieder auf 1 Jahr zu verkürzen. Die Versicherungspflichtgrenze wird ab dem Jahr 2010 auf 49.950,– Euro erhöht, was umgerechnet auf den Monat 4.162,50 Euro sind.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Zum monatlichen Gehalt kann man Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld dazu zählen um die Versicherungspflichtgrenze zu überschreiten. Es könnte sogar sein dass diese Versicherungspflichtgrenze ab 2011 weniger wird aber da dies erst ab dem Jahr 2011 überhaupt möglich ist, ist das noch Schnee von morgen.
Keine kostenlose Mitversicherung in der PKV
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn außer den Vorteilen eines Privatpatienten gibt es auch den Nachteil dass es in der PKV keine kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige gibt. Natürlich hat die private Krankenversicherung auch Vorteile gerade bei den Leistungen und bei der Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern. Und wenn man noch jung und gesund ist bezahlt man auch für die PKV oft weniger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Auswahl und der Suche nach einer privaten Krankenversicherung ist es besser einen Fachmann anzufordern, der neben dem Beitrags- und Leistungsvergleich auch die Bilanzkennzahlen der verschiedenen Unternehmen kennt. Diese können schon Auskunft geben über die betreffende Versicherung unter anderem auch über die finanzielle Situation des Unternehmens.