Private Krankenversicherung Wechsel – Änderungen der Wechselfrist
Eine Änderung bei dem Wechsel in die private Krankenversicherung Wechsel ist geplant, die Wechselfrist wird verkürzt.
Bei dem Wechsel eines Arbeitnehmers in die private Krankenversicherung wird es bald Änderungen geben, die für die PKV nur von Vorteil sind.
Versicherungspflichtgrenze und Wechselfristen
Will ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, muss er über der Versicherungspflichtgrenze verdienen, die ab Januar 2010 auf 49.950 Euro im Jahr erhöht wird.
Diese Versicherungspflichtgrenze muss bisher und auch noch aktuell 3 Jahre hintereinander überschritten werden. Durch diese Regelung hat die private Krankenversicherung viele Einbußen hinnehmen müssen. Seit die neue Regierung am Ruder ist, wurde bekannt dass es wieder zurück zu der 1 Jahres Regelung gehen soll, was die PKV natürlich begrüßt.
Bald kommen Veränderungen
Nach dem neuen Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) wird dies aber nicht schon zum Januar 2010 verändert sondern eher im Laufe des Jahres.
Warum Beratung wichtig ist?
Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, sollte auf alle Fälle zu einem Fachberater gehen, der die notwendige Software hat um einen Leistungsvergleich zu machen. Zudem ist es wichtig sich auch über den Krankenversicherer selbst zu informieren, da ein finanziell gut aufgestelltes Unternehmen eher Beitragserhöhungen vermeiden kann als andere. Dazu einfach den Fachberater nach den Bilanzkennzahlen fragen. Anfordern kann man diesen im nachfolgenden Formular.