Private Krankenversicherung vergleichen spart Geld
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Schnellere Termine beim Facharzt
Beitrag unabhängig vom Einkommen
Unverbindliches und kostenloses Angebot
Begriffserklärungen für einen sicheren Wechsel
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der Wert bis zu dem ein freiwilliges Mitglied höchstens Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss.
| BBG 2011 | 44.550 Euro im Jahr (monatlich 3712,50 Euro) |
| BBG 2012 | 45.900 Euro im Jahr (monatlich 3.825,--Euro) |
Einkommensgrenzen
Einkommensgrenze = Versicherungspflichtgrenze = Jahresarbeitsentgeltgrenze
Zum Gehalt kann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazugezählt werden. Überstunden zählen nicht zum Einkommen dazu.
| Jahr 2010 | 49.950 Euro im Jahr (monatlich 4.162,50 Euro) |
| Jahr 2011 | 49.500 Euro im Jahr (monatlich 4.125,00 Euro) |
| Jahr 2012 | 50.850 Euro im Jahr (monatlich 4.237,50 Euro) |
Versicherungspflichtgrenze ist der Wert den Angestellte und Arbeitnehmer überschreiten müssen, um in die PKV wechseln zu dürfen.
Seit Beginn des Jahres 2011 muss dieser Wert von Arbeitnehmern nur noch 1 Jahr überschritten werden.
grundsätzl. INFO zur Privaten Krankenversicherung
Berufsgruppen
Selbstständige, Freiberufler können sich ohne Einkommensgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern, ebenso Beamte und Beamtenanwärter nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder.
Angestellte und Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von mindestens 49.500 Euro (monatlich 4125,-- Euro) können in die PKV wechseln, sofern diese Einkommensgrenze ein Jahr überschritten wurde. Der Student und auch der Arzt im Praktikum hat ebenso die Möglichkeit sich privat zu versichern.
Krankenversicherungspflicht
Für die private Krankenversicherung gibt es seit Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht.
Wer ohne Krankenversicherung ist, muss eine Strafe bezahlen. Für die ersten 5 Monate seit dem 1.1.2009 muss der Nichtversicherte jeweils einen Monatsbeitrag bezahlen, für die restlichen Monat jeweils 1/6 des Monatsbeitrags. Die Höchstgrenze bei der Strafe für Menschen ohne Krankenversicherung sind 5 Jahre, dies bedeutet umgerechnet 14 Monatsbeiträge.
Altersrückstellungen
Wechselt man die PKV gehen die Altersrückstellungen komplett verloren, dies gilt für alle Verträge die vor dem Jahr 2009 abgeschlossen wurden.
Es kann bisher (seit 2009) nur die Altersrückstellung mitgenommen werden, die im Umfang dem Basistarif (gesetzliche Leistungen) entsprechen. Die darüber hinausgehenden Altersrückstellungen gehen bei einem Wechsel der PKV weiterhin verloren.
Mindestbeiträge - Sonderkündigungsrecht - Kennzahlen vergleichen
Mindestbeitrag GKV für Selbstständige
Der Beitrag für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung wird nach dem Einkommen berechnet. Bei einem freiwilligen Mitglied werden alle Einkunftsarten für die Beitragsberechnung herangezogen bis maximal zur BBG (44.550 Euro jährlich).
Bei Selbstständigen wird nach dem SGB ein fiktives Mindesteinkommen von 1.916,25 Euro im Monat angenommen. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent mit Krankengeld. Zusätzlich können die Krankenversicherer inzwischen Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe von ihren Mitgliedern verlangen.
Beitragserhöhung PKV = Sonderkündigungsrecht
Nach dem Erhalt der Information über eine Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung hat der Privatversicherte 4 Wochen Zeit die PKV zu kündigen.
Vor der Kündigung ist es wichtig abzuklären ob ein vergleichbarer Versicherungsschutz bei einer anderen privaten Krankenversicherung überhaupt möglich ist oder ob Krankheiten diesen Versicherungsschutz gefährden.
Kennzahlen vergleichen
Neben dem Leistungs- und Beitragsvergleich ist genauso wichtig sich die Bilanzkennzahlen der Unternehmen anzuschauen und auch zu vergleichen. Der Versicherungsmakler kennt die nachfolgenden Kennzahlen und kann deren Bedeutung erklären.
- ♣Eigenkapital Quote (EK).
- ♣ RFB Quote für Beitragsrückstellungen.
- ♣ Nettoverzinsung (NV).
- ♣ Verwaltungskosten Quote (VK).
- ♣ Schaden Quote.
- ♣ Abschlusskosten Quote.
Einige dieser Bilanzkennzahlen geben unter anderem auch Auskunft über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, bei dem man sich versichern möchte.
Für Sie zusammengestellt und recherchiert von Uwe Ulrich