Private Krankenversicherung kündigen nach Beitragserhöhung
Nach einer Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung ( PKV ) kann man kündigen und wechseln, nach dem Empfang der Erhöhung hat man 4 Wochen Zeit zu kündigen und den Wechsel einzuleiten.
Nach dem man Kenntnis hat von der Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung kann man diese kündigen und wechseln, doch vor dem Wechsel der PKV muss einiges geprüft werden vorher.
Ist man gesund?
Die Frage nach dem gesundheitlichen Zustand kommt auch von der neuen privaten Krankenversicherung und auch wenn viele schnell denken kein Problem, sollte dies erst geprüft werden denn schon Rückenschmerzen vor 2 oder 3 Jahren können dafür sorgen dass man keinen gleichwertigen Versicherungsschutz mehr bekommt.
Altersrückstellungen beachten
Der zweite entscheidende Punkt sind der Verlust der Altersrückstellungen, nach wenigen Jahren sicherlich noch zu verkraften doch wenn jemand schon ganz lange bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, sollte ein Wechsel der PKV nicht überstürzt vorgenommen werden. Die Altersrückstellungen sind für alle weg deren Vertrag vor dem Jahr 2009 geschlossen wurde. Ab dem Jahr 2009 können Altersrückstellungen im Rahmen des Basistarifs mitgenommen werden.
Nicht nur Beitrag und Leistung vergleichen
Es wird oft der Fehler gemacht dass allein auf die Höhe des Beitrags und die Leistungen geschaut wird bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung, doch das wichtigste bei der Auswahl ist die Wahl des Krankenversicherers. Oft werden so genannte Lockangebote auf den Markt geworfen, nur um neue gesunde Menschen anzulocken, die dann aber schnell enttäuscht werden weil der Beitrag steigt und steigt.
Kennzahlen der Unternehmen sind wichtig
Deshalb ist es wichtig sich mit einem Fachberater zusammen zu setzen und sich die Bilanzkennzahlen des Krankenversicherers anzuschauen. Wer diese Kennzahlen noch nicht kennt wird überrascht sein, denn nur mal als Beispiel gibt es die RFB Quote die anzeigt ob viel Kapital zur Verfügung steht für Beitragsrückerstattungen und um Beitragserhöhungen zu vermeiden oder zu verringern.
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