Private Krankenversicherung Gesundheitsreform 2007 mit dem Basistarif

Eckpunkte der Gesundheitsreform sind endlich durch und die private Krankenversicherung ist auch betroffen davon

Durch die Einigung der großen Koalition in der Nacht zum Donnerstag wird auch der Wettbewerb um Neukunden und Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung intensiviert. Beim Wechsel der privaten Krankenversicherung werden zukünftig die Altersrückstellungen im Umfang eines Basistarifs anrechnungsfähig gestaltet. Dies bedeutet, dass jeder der in der privaten Krankenversicherung versichert ist, im Umfang des Basistarifs unter Beibehaltung aller Rechte die Krankenversicherung wechseln kann. Natürlich im Rahmen der üblichen Kündigungsfristen.

Im Basistarif darf bezüglich der Prämien, nur das Alter und Geschlecht berücksichtigt werden. Es dürfen allerdings keine Risikozuschläge erhoben werden. Der Basistarif ist vergleichbar der gesetzlichen Krankenversicherung und kann von allen gewählt werden, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind oder versichert sein können.

Der Beitrag des Basistarifs darf die Höchstgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigen. Wenn die Bezahlung dieses Beitrags Hilfebedürftigkeit auslöst reduziert sich der Beitrag um die Hälfte. Würde auch bei dieser Prämie Hilfebedürftigkeit noch vorhanden sein muss sich der zuständige Träger nach SGB XII oder SGB II im notwendigen Umfang an den Kosten beteiligen. Maximal mit dem heute an GKV Versicherte bezahlten Satz von 125,– Euro.

Kurzum wird es für alle, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, über kurz oder lang teurer werden. Ob es die Mitnahme der Altersrückstellungen sind, was ein erheblicher Mehraufwand an Verwaltung bedeutet oder die Öffnung über den Basistarif auch für schlechte Risiken, wird dies bald die Beiträge nach oben schnellen lassen. Dies ist zumindest meine Meinung dazu.