Private Krankenversicherung – Fristen für PKV Wechsel
Wer die private Krankenversicherung kündigen und wechseln will muss gewisse Fristen beachten, bei der PKV darauf achten ob Versicherungsjahr oder Kalenderjahr.
Wer seine private Krankenversicherung wechseln will muss natürlich auch Fristen für die Kündigung beachten bevor er die PKV wechseln kann.
Kalenderjahr oder Versicherungsjahr
Eine ordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung kann unterschiedlich sein, entweder 3 Monate zum Kalenderjahr oder 3 Jahre zum Versicherungsjahr. Beim Versicherungsjahr ist der Vertragsbeginn wichtig, denn frühestens 12 Monate nach dem Vertragsbeginn ist eine ordentliche Kündigung und der Wechsel in eine andere PKV möglich. Das Kalenderjahr ist der 31.12. und 3 Monate vorher muss die Kündigung bei der Krankenversicherung auf dem Tisch liegen.
Automatische Verlängerum um 1 Jahr
Man muss allerdings noch aufpassen auf eine Mindestlaufzeit, denn je nach Versicherungsgesellschaften liegen diese zwischen 1 und 3 Jahren. Wird die ordentliche Kündigung verpasst, verlängert sich die private Krankenversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Außerordentliche Kündigung
Der Kunde hat auch das Recht auf eine außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung wenn er beispielsweise wieder in die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherter muss oder aber bei Beitragserhöhungen, die ja momentan gerade für viele verschickt werden. Bei einer Beitragserhöhung kann außerordentlich gekündigt werden, die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Beitragserhöhung erfolgen.
Kennzahlen sind wichtig
Was bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung oft vergessen wird ist die Versicherungsgesellschaft selbst, da wird nach einem billigen Beitrag gesucht, der noch am besten super Leistungen zu bieten hat. Solche Tarife gibt es und werden auch oft auf den Markt geworfen um junge gesunde Menschen anzulocken, nur steckt dahinter wenig Substanz. Deshalb sollte in die Entscheidung für eine PKV auch die Versicherungsgesellschaft mit geprüft werden, dazu gibt es Kennzahlen die man unbedingt mit einem Fachmann durchsprechen sollte.