Private Krankenversicherung Beiträge in der Rente
Die Angst nicht zu wissen ob man die Beiträge für eine private Krankenversicherung auch noch bezahlen kann, wenn man in Rente ist, hält so einige Menschen davon ab in die PKV zu wechseln. Durch den seit 2000 gültigen 10 % Zuschlag für die Altersrückstellung ist dieses Argument so nicht mehr richtig.
Bei der Entscheidung in eine private Krankenversicherung zu wechseln oder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben werden oft die hohen Beiträge bei Bezug der Rente in der privaten Krankenversicherung als Grund aufgeführt nicht zu wechseln sondern lieber in der gesetzlichen zu bleiben. Dabei bildet die private Krankenversicherung Altersrückstellungen, was bedeutet das jüngere privat Versicherte heute mehr bezahlen als es notwendig wäre.
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen betreffen natürlich auch die privaten Krankenversicherungen aber auch die gesetzlichen, denn Zuzahlungen zu Arzneimittel oder die Praxisgebühr wirken sich zwar nicht direkt auf den Krankenversicherungsbeitrag aus aber sind Mehrkosten für den Patienten.
Bei der privaten Krankenversicherung werden um Kostensteigerungen abzufangen seit dem Jahr 2000 bei allen die sich neu versichern ein 10 prozentiger Zuschlag verlangt, der zusätzlich für die Altersrückstellung genutzt wird.
Dieser Zuschlag entfällt ab dem 61. Lebensjahr und somit wird die private Krankenversicherung um 10 Prozent billiger. Durch diese Bildung der Altersrückstellung wird der Beitrag im Alter in der Regel nicht höher. Zudem haben Privatversicherte ab dem 65 Lebensjahr die Möglichkeit in den Standardtarif zu wechseln, welcher der gesetzlichen ähnelt. Dies ist zwar nicht zu empfehlen, da gerade im Alter die medizinische Versorgung oft mehr gebraucht wird als in jüngeren Jahren aber es ist eine Möglichkeit um Geld einzusparen, wenn zum Beispiel die Rente nicht so üppig ist.