PKV hofft auf Bundesverfassungsgericht

Insgesamt haben 30 private Krankenversicherungen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Teile der Gesundheitsreform geklagt und nun hofft die PKV auf den Mittwoch.

In dieser Woche am Mittwoch will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil verkünden zu den Beschwerden der 30 privaten Krankenversicherungen, die gegen Teile der Gesundheitsreform geklagt haben.

Im Mittelpunkt dieser Beschwerden steht ganz klar der Basistarif, den alle privaten Krankenversicherungen seit Jahresbeginn anbieten müssen. Bei der Klage geht es darum dass alle Privatversicherte die Versicherten im Basistarif mit subventionieren müssen, denn dieser kann sich nicht alleine tragen.

Bis zum Ende diesen Monats können alle Bestandsverträge in den Basistarif wechseln bei einer anderen Gesellschaft wechseln und dabei einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Dieser Teil entspricht dem was der Privatversicherte im Basistarif hätte ansparen können. Die restliche Altersrückstellungen bleiben beim alten Versicherungsunternehmen. Mit diesen Altersrückstellungen kann dann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die durch die Rückstellungen billiger ist. Mit dieser Zusatzversicherung können die Leistungen im Basistarif aufgepeppt werden, denn die sind nur ähnlich mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.

So könnten die Versicherten im Basistarif profitieren und die anderen Privatversicherten, die nicht wechseln, müssen die Kosten für diese Gruppe mitfinanzieren.

Neben dem Basistarif geht es noch um die Grenze von 3 Jahren, die gutverdienende Angestellte warten müssen, um in die PKV zu wechseln. Nur wer 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient kann demnach von der GKV in die PKV wechseln.

Man darf gespannt sein auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 10. Juni 2009.