Pflegeversicherung Ergänzung durch Sozialhilfe
Oft reicht die eigene Pflegeversicherung nicht, um eine qualitativ ausreichende Pflege finanziell zu gewährleisten, weswegen viele Pflegebedürftige in die eigene Tasche greifen müssen um die Kosten zu decken. Sollte man selbst jedoch auch nicht über ein ausreichendes privates Vermögen verfügen, so gibt es die Möglichkeit einer ergänzenden Hilfe durch die Sozialhilfe.
Dass viele Pflegebedürftige die Pflege, die sie benötigen, nicht ausreichend bezahlen können, liegt daran, dass die Pflegeversicherung bei ihrer Einführung als Grundabsicherung verstanden wurde. Doch was tut man, wenn die Pflegeversicherung finanziell nicht ausreicht?
Sozialhilfe
Um das für die Pflege verfügbare Geld etwas aufzustocken, kann die Sozialhilfe herangezogen werden, die bei schwer pflegebedürftigen Menschen die für eine ausreichende Pflege benötigten Mittel hinzusteuert.
Häusliche und stationäre Pflege
Bei der Beanspruchung von Sozialhilfe wird in häusliche und stationäre Pflege unterschieden. Bei der häuslichen Pflege wird zunächst geprüft, welche Gelder der Pflegebedürftige derzeit erhält und welche Leistungen, wie zum Beispiel ambulante Pflegedienste, er damit bezahlt. Nun wird überprüft, welche zusätzlichen Leistungen für eine gute Pflege nötig sind, und nur für diese wird noch etwas ausbezahlt. Bei der stationären Pflege wird geschaut, ob das vom Pflegebedürftigen ausgewählte Pflegeheim den Ansprüchen des Pflegebildes entspricht, dann werden entweder die fehlenden Kosten für das derzeitige Pflegeheim ergänzt oder die notwendigen Leistungen für ein neues, geeigneteres Pflegeheim erbracht.
Einstufung in der Pflegestufe 0
Sollte ein Pflegebedürftiger in die Pflegestufe 0 eingeteilt sein, wird also als nicht sehr pflegebedürftig betrachtet, so erhält dieser keine Leistungen von der Pflegeversicherung. Trotzdem müssen bestimmte Unkosten bezahlt werden, die auch bei geringer Pflege entstehen. Wenn diese privat nicht getilgt werden können, so kann auch hier die Sozialhilfe einspringen, die meist Hilfe in Form ehrenamtlicher Helfer anbietet.
Wann wird Sozialhilfe gewährt
Zusammenfassend gilt also, dass die Sozialhilfe nur dann gewährt wird, wenn derartige Leistungen nicht schon von anderen Quellen erbracht werden. Außerdem hängt die Summe, die man tatsächlich erhält, vom Vermögen des Antragstellers ab, nur wenn die Pflege nicht mehr gezahlt werden kann, kommt die Sozialhilfe in Frage.
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