Pensionszusage

für GmbH Geschäftsführer die Pensionszusage

Direktzusage

Sie wird auch Pensionszusage genannt und ist oft in Firmen die eine GmbH sind anzutreffen.
In vielen Fällen ist der GmbH Geschäftsführer auch der Inhaber der Firma.
Bei der Pensionszusage sagt die Firma dem GmbH Geschäftsführer eine Rente zu.

Vorteile:

- es sind hohe steuerfreie Zuwendungen möglich
- wie oben angedeutet ideal für GmbH Geschäftsführer
- die große Gestaltungsfreiheit
- sozialversicherungsfrei bis 2008 (bis zur Höchstgrenze)

Nachteile:

- volles Haftungsrisiko des Arbeitgebers
- hat Auswirkungen auf die Bilanz
- keine private Weiterführung möglich

Das volle Haftungsrisiko der Firma versuche ich mal einfach zu erklären.

Die Firma sagt eine Rente zu an den GmbH Geschäftsführer. Da es nicht sicher ist ob die Firma z. Bsp. in 20 Jahren diese Rente bezahlen kann , und viele Firmen dieses Risiko nicht übernehmen wollen, wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.

Diese Versicherung wird abgeschlossen mit den zu diesem Zeitpunkt gültigen Rechnungszins und Überschüssen. Dabei wird hochgerechnet wie hoch die Ablaufleistung sein könnte, und die sollte dann mit der Höhe der zugesagten Rente ca. übereinstimmen.

Da in den letzten Jahren der Rechnungszins und ebenso die Überschüsse bei den Versicherungen dramatisch nach unten gefallen ist, stimmen sehr viele Direktzusagen die vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde nicht mehr überein.

Dass bedeutet die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung wird von der Ablaufleistung dann nicht mehr reichen um die Rentenzusage bzw. Direktzusage der Firma abzudecken.

Im Prinzip muss die Firma dann die Differenz bezahlen.

Deshalb sollten solche Direktzusagen die vor mehreren Jahren gemacht wurden unbedingt überprüft werden.