Pendlerpauschale Finanzamt kürzt

Wird die Pendlerpauschale vom Finanzamt gekürzt sollte gegebenfalls Widerspruch eingelegt werden, denn nicht immer muss man den kürzesten Weg zur Arbeit nehmen

Sollte bei der Steuererklärung die Pendlerpauschale gekürzt werden, sollte dies genau überprüft werden.
Wenn die Entfernung beim Finanzamt nach ihrer Berechnung kürzer ist als angegeben wurden wird schnell mal der Rotstift angesetzt obwohl dies nicht immer rechtens ist.

So auch zu lesen im Urteil des Finanzgericht Düsseldorf 1 K 3285/06E , wo entschieden wurde dass auch große Umwege gerechtfertigt sein können.
Eine Frau aus Westfalen gab an dass sie 44 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz täglich fahren muss. Nach Berechnungen des Finanzamtes war der Weg aber nur 25 Kilometer lang, ohne dass darauf geachtet wurde dass der Weg den das Finanzamt berechnete durch die Innenstadt ging.
In einer Großstadt morgens durch die Innenstadt fahren kostet Zeit, so sah dass auch der Gerichtsprüfer der berechnete dass die Frau durch die Innenstadt an die 25 Minuten mehr benötige als mit dem weiteren Weg über die Autobahn.
Auf ihrem Rückweg nach Hause spare die Frau zwar nur etwa 6 Minuten, doch zusammen ist dies mehr als eine halbe Stunde, deshalb ist die Ansetzung der Frau mit 44 Kilometer gerechtfertigt, zudem entlaste die Frau auch die Innenstadt, wenn sie über die Autobahn fährt, was man nicht unbeachtet lassen sollte.