Offene Immobilienfonds Gebühren

Ausgabeaufschlag, Rücknahmepreis und Ausgabepreis sind erfahrenen Anlegern beim Kauf von offenen Immobilienfonds bekannt, doch es gibt auch noch andere Gebühren.

Bei Kauf eines offenen Immobilienfonds wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag fällig. Es wird zwischen Ausgabepreis und Rücknahmepreis unterschieden. Als einfaches Beispiel dazu ist ein Rücknahmepreis von 100 Euro und einem Ausgabeaufschlag von 5 Prozent. Für den Kauf eines Anteils muss der Anleger dann 105 Euro bezahlen und der offene Immobilienfonds muss mindestens eine Rendite von 5 Prozent erreichen um das investierte Geld wieder zu bekommen. Was viele nicht wissen ist, dass die Immobiliengesellschaften bei offenen Immobilienfonds eine Provision bekommen, für den Kauf und Verkauf. In der Regel liegt die Provision bei 1 Prozent des Transaktionsvolumens und dies sind jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge. Diese Provision wird nicht ausgewiesen, so dass viele Anleger auch noch nie von den Transaktionskosten gehört oder gelesen haben. Erst im Jahresabschluss sind diese Kosten manchmal benannt, allerdings nicht bei jedem Fonds. Eine gesetzliche Vorschrift ist die Offenlegung dieser Provision nicht, allerdings wird inzwischen an eine Regelung dafür gedacht.

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